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Jenaer Kanzlei vs. Spiegel Online: Medi­ziner am Pranger?

18.11.2016

Ärzte am Pranger?

© Andrey Popov - Fotolia.com

Spiegel Online und Correctiv veröffentlichten im Juni eine Datenbank mit rund 20.000 Ärzten, die Zuwendungen von der Pharmaindustrie angenommen haben. Eine Jenaer Kanzlei fordert diese nun zur Gegenwehr auf - aber darf sie das überhaupt?

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Stellen Spiegel Online und der Rechercheverbund Correctiv deutsche Mediziner an den Pranger? Bei der BKR Rechtsanwaltspartnergesellschaft in Jena sieht man das anscheinend so. Deswegen schickte die Kanzlei Schreiben an Ärzte, die in einer von Spiegel Online und Correctiv aufgestellten Datenbank auftauchen. "Ist Ihnen bekannt, dass gegen Sie indirekt der öffentliche Vorwurf erhoben wird, dass Sie durch die Pharmaindustrie käuflich seien?", zitiert Spiegel Online aus den Briefen.

Die Journalisten hatten im Juni eine Datenbank mit rund 20.000 Ärzten veröffentlicht, die Geld und Zuwendungen von der Pharmaindustrie angenommen haben. Die Daten dafür kamen allerdings von der Pharmaindustrie selbst. Im Rahmen einer Transparanzinitiative hatten die Großunternehmen die Erlaubnis der Ärzte eingeholt, ihre Namen und die an sie gezahlten Summen öffentlich zu machen - dem Verdacht korrumptiven Handelns wollten sie dadurch gerade entgegenwirken. Spiegel Online und Correctiv hatten die Daten dann von 54 verschiedenen Pharmawebsites in eine einzige Datenbank überführt und diese zudem nach einzelnen Namen oder bestimmten Orten durchsuchbar gemacht.

Verstoß gegen anwaltliches Berufsrecht?

Für die Jenaer Rechtsanwälte ist der Fall klar: Mediziner, die in der Datenbank auftauchen, sollten sich dagegen wehren. Die Veröffentlichung habe einen ketzerischen Charakter, sei diffamierend und ehrverletzend. Den Betroffenen stehe eine Entschädigung zu. Dazu hat die Kanzlei ein Video veröffentlicht, in dem ein Rechtsanwalt der Kanzlei seine Sicht der Dinge schildert.

Die Initiative der Kanzlei könnte nun jedoch zum Boumerang werden. In einem am Mittwochabend veröffentlichten Artikel wirft Spiegel Online den Anwälten indirekt vor, aufs schnelle Geld aus zu sein. Das Medium hat die Briefaktion der Thüringer Rechtsanwaltskammer gemeldet. Diese Art der Werbung sei grenzwertig, heißt es in dem Artikel. Die Kammer würde den Vorgang nun prüfen.

Auch der Geschäftsführer der Kölner Rechtsanwaltskammer Martin W. Huff hält die Aktion auf Nachfrage für berufsrechtlich bedenklich. Zwar hat der Bundesgerichtshof 2013 entschieden, dass es mit den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vereinbart ist, wenn Anwälte potentielle Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs anschreiben und ihre Dienste anbieten - zumindest, wenn diese dadurch "weder belästigt, genötigt oder überrumpelt" werden (BGH, Urt. v. 13.11.2013, Az. I ZR 15/12). "Die Zitate aus dem Schreiben haben aber schon einen alarmistischen Ton, der mit der vom BGH geforderten Sachlichkeit möglicherweise nicht mehr zu vereinbaren ist", so Huff.

Medien halten an Rechtmäßigkeit fest

Mehrere Ärzte, die das Schreiben der Kanzlei erhalten hatten, hatten sich nicht wie erhofft an die Anwälte, sondern an das Medium gewandt. "Wir fühlen uns durch Ihre Veröffentlichung unserer Einkünfte bei Spiegel Online nicht in unserer Ehre verletzt, auch wenn der Tenor und Kontext nahelegen, ein kritisches Bild auf unseren Berufsstand werfen zu sollen", zitiert die Nachrichtenseite einen Arzt. "Bitte tun Sie uns den Gefallen und kümmern sich um das schäbige Geschäft oben genannter Rechtsanwaltspartnergesellschaft."

Die Rechtsanwälte haben inzwischen auf den Artikel reagiert. In einer Stellungnahme auf der Kanzleihomepage sagt Rechtsanalt Matthias Kilian: "Ich glaube, dass man nun ganz deutlich sieht, worum es den Machern dieser Datenbank geht. Die Möglichkeit, dass man sich außergerichtlich einigt und ganz einfach die aus der Datenbank entfernt, die dieser Art der Veröffentlichung widersprochen haben, wird nicht in Betracht gezogen. Zur Wahrung der berechtigen Interessen unserer Mandanten werden wir wohl den Klageweg beschreiten müssen."

Eine Unterlassungserklärung wollen die Redakteure nicht abgeben. Man habe nicht behauptet, dass einzelne Ärzte käuflich seien, sondern nur allgemein auf die mit den Zahlungen der Industrie verbundenen Gefahren einer Beeinflussung verwiesen. An der Rechtmäßigkeit der Zusammenstellung halte man fest.

acr/LTO-Redaktion

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Jenaer Kanzlei vs. Spiegel Online: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21193 (abgerufen am: 06.10.2026 )

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