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BGH bestätigt Cum-Ex-Urteil: War­burg-Ban­kier schei­tert mit Revi­sion

25.11.2022

Aussenansicht BGH

Weitere Cum-Ex-Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Ein früherer Warburg-Bänker muss in Haft. Bild: nmann77 - stock.adobe.com

Das LG Bonn verurteilt den Geschäftsführer einer Tochter der Bank M.M.Warburg im April wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe. Die zugehörige Revision hat der BGH nun verworfen. 

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Der ehemalige Geschäftsführer einer Kapitalanlagegesellschaft des Bankhauses Warburg muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts (LG) Bonn aus dem Februar dieses Jahres (Urt. v. 09.02.2022, Az. 62 KLs - 213 Js 131/20 - 3/20) wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt. Eine auf Verfahrensbeanstandungen und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten sei unbegründet, so das Gericht (Beschl. v. 17.11.2022, Az. 1 StR 255/22).

Das LG war zu der Einschätzung gelangt, dass der Bankier zwei Investmentfonds verantwortete, die mittels sogenannter Cum-Ex-Geschäfte darauf abgezielt hätten, Finanzbehörden zur Rückerstattung zuvor nicht entrichteter Kapitalertragsteuern zu veranlassen. Der entstandene Schaden wurde auf 109 Millionen Euro beziffert. 

Mit Blick auf die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe blieb das LG damals deutlich hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die auf sieben Jahre Haft plädiert hatte. Nach der erfolglosen Revision ist das Urteil rechtskräftig.

sts/LTO-Redaktion

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BGH bestätigt Cum-Ex-Urteil: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50287 (abgerufen am: 14.03.2026 )

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