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15-Kilometer-Radius: Ver­fas­sungs­rechtler zwei­feln an Rege­lung für Corona-Hots­pots

06.01.2021

Wegen Corona geschlossen

lotharnahler - stock.adobe.com

Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen schränkt die Politik das Leben für die Bürger weiter ein. Neu ist unter anderem ein begrenzter Bewegungsradius für Menschen, die in Corona-Hotspots leben. Juristen sehen diese Maßnahme kritisch.

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Auf die Menschen kommen in der Corona-Pandemie schärfere Einschränkungen zu. Ziel ist es, die Zahl der Infektionen mit dem Virus zu senken. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder einigten sich am Dienstag auf eine Verlängerung der ursprünglich bis zum 10. Januar vereinbarten Lockdown-Regeln bis zum Monatsende. Zudem sollen künftig Treffen nur noch mit einer Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich sein. Die Länder sollen außerdem für Kreise, in denen sich binnen sieben Tagen mehr als 200 Menschen pro 100.000 Einwohner neu infiziert haben, den Bewegungsradius der Bürger auf 15 Kilometer um den Wohnort herum begrenzen. Staats- und Verfassungsrechtler äußerten gegenüber LTO verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich dieser Maßnahme. 

Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) am Mittwochmorgen bekanntgab, haben die Gesundheitsämter 21.237 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages gemeldet. Außerdem wurden 1.019 neue Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus innerhalb von 24 Stunden verzeichnet. Eine Interpretation der Daten bleibt schwierig, weil um Weihnachten und den Jahreswechsel Corona-Fälle laut RKI verzögert entdeckt, erfasst und übermittelt wurden. Es wurde deutlich weniger getestet. Das RKI geht davon aus, dass die Daten frühestens Ende nächster Woche/Anfang übernächster Woche wieder belastbar sind, wie es auf Anfrage hieß.  

Begrenzter Bewegungsradius in Hotspots

Kurz nach den Beschlüssen vom Dienstag zeichnete sich bereits ab, dass einige Bundesländer von diesen wohl abweichen werden. So will Niedersachsen die Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Hotspots nicht ohne Weiteres umsetzen. Nötig sei eine gesonderte Begründung zur Verhältnismäßigkeit, wie sie das Oberverwaltungsgericht bereits bei anderen Einschränkungen angemahnt habe, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). "Das ist für uns Teil des Prüfprogramms, ob und wann die Regelung zur Anwendung kommt, am liebsten gar nicht."

In Deutschland gibt es einen eingeschränkten Bewegungsradius bereits in Sachsen, wo die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen drei Monaten stark angestiegen war. Hier dürfen sich die Bürger maximal 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen, etwa um Sport zu treiben oder zum Einkauf. Ähnlich betroffen wie Sachsen ist auch Thüringen von der Pandemie. Doch dort gibt es zunächst keine Verpflichtung für die Bürger, ihren Bewegungsradius auf 15 Kilometer um ihren Wohnort einzuschränken, sondern nur eine entsprechende Empfehlung.

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) sind enorm. Bundesweit lag diese Mittwochmorgen bei 127,3. Die höchsten Inzidenzen hatten am Dienstag Sachsen mit 262,1 und Thüringen mit 244,6. Den niedrigsten Wert hatte Bremen mit 73,7. 

Verstoß gegen Gleichheits- und Bestimmtheitsgrundsatz?

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund zweifelt an der Umsetzbarkeit der Maßnahme des eingeschränkten Bewegungsradius. "Klar ist, dass in Gebieten mit sehr hohen Inzidenzen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Rheinischen Post (Mittwoch). Ein solch eingeschränkter Bewegungsradius sei allerdings kaum kontrollierbar und es sei zudem fraglich, ob er letztlich durch die vielen Ausnahmen Wirkung entfalten werde.

Der Göttinger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Alexander Thiele hält die Regelung auch in Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Gleichheitssatz für bedenklich. Es sei "völlig unklar, inwiefern sich die Regelung als pauschal geeignet und als das relativ mildeste Mittel zur Eindämmung der Pandemie erweist", so Thiele gegenüber LTO. Zudem sei die Situation auf dem Land und in der Stadt völlig unterschiedlich. "Da der Wohnort zählt, ergibt sich in Berlin praktisch keine Beschränkung, in weitläufigen ländlichen Gebieten sind dagegen schon bestimmte Supermärkte nicht mehr erreichbar", gab Thiele zu bedenken.

Verfassungsrechtliche Zweifel an der geplanten Regelung äußerte gegenüber LTO auch der emeritierte Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis. Bedenken ergeben sich laut ihm im Hinblick auf den Bestimmtheits - und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, da das Verbot  in der Praxis wohl kaum vollzieh- bzw. durchsetzbar sei. 

Lob von Ärztevertretern

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, bezeichnete die Einschränkung des Bewegungsradius an Orten mit vielen Corona-Neuinfektionen im Gegensatz zu den Juristen als "sinnvolle Vorsichtsmaßnahme". "Wir müssen die Infektionsdynamik verringern, um unser Gesundheitswesen vor Überlastung zu schützen", sagte Reinhardt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Versorgung in den deutschen Kliniken und Praxen müsse voll aufrechterhalten werden. Das sei nicht nur für die vielen schwer an Covid-19 erkrankten Menschen essenziell – "sondern auch für alle anderen behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten in Deutschland", stellte Reinhardt klar.

Auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund begrüßte die verschärften Corona-Beschlüsse: "Es ist richtig, die Bremse weiter anzuziehen. Der Bund-Länder-Beschluss ist deshalb nur konsequent", sagte die Vorsitzende, Susanne Johna, der Rheinischen Post (Mittwoch). Das Klinikpersonal sei seit Wochen im absoluten Dauerstress. 

Der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi), Gernot Marx, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zu den Beschlüssen: "Ich bin sehr froh über diese Entscheidung. Die Kliniken sind wirklich voll und die Intensivstationen auch." Aktuell seien mehr als 22.000 Intensivbetten in den Kliniken belegt, mehr als 80 Prozent der Kapazitäten.

Länder wollen Schulen unterschiedlich lange geschlossen halten

Auch im Umgang mit den Schulen zeichnet sich kein einheitliches Bild bei den Ländern ab: Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann will Grundschulen und Kitas im Land vom 18. Januar an unter Umständen wieder öffnen. Für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gebe es entsprechend der Vereinbarung von Bund und Ländern bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein will den Lockdown an Schulen und Kitas bis Ende Januar verlängern. "Das heißt: Präsenzunterricht wird in den Schulen auch bis Ende Januar nicht stattfinden können", sagte Regierungschef Daniel Günther (CDU). Möglichkeiten für Unterricht in den Schulen soll es im Norden vorerst nur für Abschlussklassen geben.

Thüringen und Sachsen werden wegen der Corona-Pandemie die Winterferien vorziehen - und in Sachsen werden sie auf eine Woche gekürzt. Das teilten Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) bzw. der sächsische Kultusminister Christian Piwarz (CDU) mit.

Statt Sonderurlaub gibt es Kinderkrankengeld

Nicht durchsetzen konnte sich die SPD mit ihrem Wunsch nach zusätzlich bezahlten Urlaubstagen für Eltern, die wegen geschlossener Schulen oder Kitas ihre Kinder während des Lockdowns zu Hause betreuen müssen. Sie erhalten nun allerdings mehr Kinderkrankengeldtage, an denen sie sich um ihre Kinder kümmern können. Der Bund will gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Das Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen können.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, hatte vor der Sitzung der Ministerpräsidenten mit der Bundeskalnzlerin noch eine "echte Sonderurlaubsregelung für Eltern" gefordert und an CDU/CSU appelliert, ihren Widerstand gegen eine derartige Lösung aufzugeben. Dies hatte in der Unionsfraktion allerdings für erhebliche Verärgerung gesorgt.

Gegenüber LTO bezeichete der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Marcus Weinberg, Schneiders Forderung als "populistisch" und "unseriös": "Wenn die SPD bezahlten Sonderurlaub zu Lasten der Arbeitgeber will, muss sie das mal den kleinen Handwerksbetrieben und Mittelständlern erklären, die gerade um ihre Existenz und damit um die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter kämpfen. Viele Arbeitnehmer würden damit in eine schwierige Lage gebracht, aus Sorge vor den Folgen für den Betrieb dann unter Umständen auf Betreuungsmöglichkeiten zurückzugreifen, die unter dem Gesichtspunkt des Infektionsschutzes nicht unproblematisch sind."  Aus SPD-Fraktionskreisen hieß es, die nunmehr gefundene Krankengeldlösung sei eine "Krücke", mit der Union sei allerdings "nicht mehr drin" gewesen.

dpa/acr/hs/LTO-Redaktion

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15-Kilometer-Radius: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43901 (abgerufen am: 23.05.2025 )

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