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BVerwG zu konfessionslosen Kindern: Kein Anspruch auf Ethikunterricht in der Grundschule

16.04.2014

Grundschüler (Symbolbild)

© Tyler Olson - Fotolia.com

Religionsunterricht schon in der Grundschule, Ethikunterricht aber erst ab der 7. oder 8. Klasse? Das hielt eine Mutter von drei konfessionslosen Kindern für eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Erfolg war ihr damit nicht beschieden: Die Richter des BVerwG wiesen ihre Klage am Mittwoch ab. Doch die Klägerin hat bereits angekündigt, bis vor das BVerfG ziehen zu wollen.

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Die klagende Mutter wollte festgestellt wissen, dass das Land Baden-Württemberg verpflichtet sei, das Schulfach Ethik bereits in der Grundschule einzuführen. Schließlich werde Religionsunterricht ebenfalls ab der 1. Klasse angeboten; dann müsse es aber auch von Anfang an eine Alternative für konfessionslose Kinder geben. "Gerade bei den Kleinen, wo das Denken beginnt, halte ich das für sehr wichtig", sagte die Frau aus Freiburg.

Dieser Ansicht schloss sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ebenso wie zuvor der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nicht an. Der Gesetzgeber habe bei der Einrichtung von Schulfächern eine gewisse Gestaltungsfreiheit, die er durch die unterschiedliche Behandlung von Religions- und Ethikunterricht auch nicht überschritten habe. Denn anders als das Fach Ethik sei das Fach Religion im Grundgesetz vorgeschrieben. Es liege also kein Gleichheitsverstoß vor, wenn dieses im Schulwesen bereits früher angeboten werde (BVerwG, Urt. v. 16.04.2014, Az. 6 C 11.13).

Angebot von Ehtikunterricht schwankt je nach Bundesland stark

Der Anwalt der Klägerin, Thomas Heinrichs, hatte in der mündlichen Verhandlung argumentiert, im Ethik- und im Religionsunterricht würden die gleichen Felder beackert: Es gehe um die Vermittlung von Moral und Werten, wenn auch im Religionsunterricht mit einer konfessionellen Ausrichtung. Die Gruppe der konfessionslosen Schüler werde immer größer. Auf diese veränderte Situation müssten die Schulen reagieren.

Ob und wann in Deutschland Ethikunterricht angeboten wird, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Schüler in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen können zum Beispiel schon in der ersten Klasse zwischen Ethik und Religion wählen. In Baden-Württemberg gibt es das Fach Ethik bislang nach Angaben des Kultusministeriums je nach Schulform erst ab den Klassen 7 und 8.

"Ich denke nach wie vor, dass ich im Recht bin", so die Klägerin. Sie wolle, dass die Position von konfessionslosen Menschen gestärkt wird. Eine neutrale Wertevermittlung müsse Aufgabe des Staates sein. Deshalb wolle sie nun vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen.

cvl/dpa/LTO-Redaktion

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BVerwG zu konfessionslosen Kindern: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11721 (abgerufen am: 22.07.2026 )

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