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BVerfG zu Streit um Demo in Leipzig: Nachträglicher Erfolg für Rechtsextremisten

25.01.2013

Die gerichtlichen Entscheidungen gegen eine Neonazi-Demonstration in Leipzig haben gegen die Versammlungsfreiheit der "Jungen Nationaldemokraten" verstoßen. Dies entschied das BVerfG mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Gerichte hätten nicht gründlich genug geprüft, ob die Auflagen für eine Demonstration der Unterorganisation der NPD im Jahr 2010 gerechtfertigt waren.

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Die Rechtsextremisten hatten ursprünglich drei Aufzüge und eine Abschlusskundgebung angemeldet. Angesichts zahlreicher angemeldeter Gegendemonstrationen erlaubte die Stadt jedoch nur eine stationäre Kundgebung. Die Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht und vom Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren bestätigt; auch ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) blieb erfolglos.

Die 1. Kammer des Ersten Senats begründete ihre Entscheidung damit, dass die Verwaltungsgerichte versammlungsrechtliche Maßnahmen einer vollständigen und nicht nur einer summarischen Überprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unterziehen müssen. Sofern dies im Einzelfall aus Zeitgründen nicht möglich sei, hätten sie jedenfalls eine sorgfältige und hinreichend begründete Folgenabwägung vorzunehmen. Diese Abwägung bzw. deren Begründung habe im vorliegenden Fall nicht in ausreichendem Maße stattgefunden (Beschl. v. 20.12.2012, Az. 1 BvR 2794/10).

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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BVerfG zu Streit um Demo in Leipzig: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8038 (abgerufen am: 22.07.2026 )

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