Druckversion
Dienstag, 11.08.2026, 10:48 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-2bvr1844-20-volksbegehren-mietenstopp-bayern-verfassungsbeschwerde-unbegruendet
Fenster schließen
Artikel drucken
47409

BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht an: Kein Volks­be­gehren zum Mie­ten­stopp in Bayern

03.02.2022

Blick über München

Blick über München - Bild: Flo Reindl - stock.adobe.com

Das Volksbegehren Mietenstopp in Bayern ist mit einer Verfassungsbeschwerde am BVerfG gescheitert. Die Beauftragten des Volksbegehrens können sich nicht auf Grundrechte berufen, hieß es. 

Anzeige

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem bayerischen Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerde der Initiatoren des Volksbegehrens "#6 Jahre Mietenstopp" sei unbegründet, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten, nicht anfechtbaren Beschluss aus Karlsruhe (Beschl. v. 21.12.2021, Az. 2 BvR 1844/20).

Das nicht zustande gekommene Volksbegehren hatte mithilfe eines entsprechenden Gesetzes die Miethöhe in 162 bayerischen Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzen wollen. Nach dem Entwurf hätten Vermieter sechs Jahre lang die Miete nicht mehr erhöhen dürfen. Ausnahmen sollte es nur geben, wenn die Miete unter 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt oder wenn Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Hinter dem Volksbegehren standen maßgeblich der Mieterverein sowie die Parteien SPD und die Linke.

Das Bayerische Innenministerium ließ das Volksbegehren mit dem Argument nicht zu, dass ihm die entsprechende Gesetzgebungsbefugnis fehle: Das Mietrecht sei Sache des Bundes, bayerische Volksbegehren seien jedoch nur für Landesgesetze zulässig.

Diese Sicht teilte schon der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Das Münchner Gericht sah zudem keinen Anlass, die Frage der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Land wie gewünscht dem BVerfG zur Klärung vorzulegen. Die Beschwerdeführer rügten deshalb einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in der Ausprägung des Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG)) und einen Verstoß gegen die Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).

BVerfG: Keine Träger der Grundrechte

In Karlsruhe fanden die Initiatoren jedoch ebenfalls keine Unterstützung. Die Verfassungsbeschwerde sei nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie jedenfalls unbegründet sei, so das BVerfG. Die Beschwerdeführer seien als Beauftragte des Volksbegehrens nicht Träger materieller Grundreche.

Da die Beschwerdeführer als Beauftragte des Volksbegehrens tätig geworden sind, machen sie laut Gericht nicht die Beeinträchtigung der ihnen als natürliche Personen zustehenden Rechte geltend, sondern eine Verletzung der mit dem Volksbegehren verbundenen Kompetenzen. Zudem sei ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht ersichtlich, hieß es zur Begründung.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht an: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47409 (abgerufen am: 11.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Bürgerbegehren
    • Mieterhöhung
    • Mietpreisbremse
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Olympiastadion Berlin 14.05.2026
Olympia

Olympische Spiele in Deutschland?:

Auf die juris­ti­sche Archi­tektur dahinter kommt es an

Welche deutsche Stadt oder Region bekommt im September den Zuschlag als Bewerber für Olympia? Das Verfahren ist juristisch komplex, es geht um Kommunalrecht, Verbandsautonomie und das IOC-Regelwerk, erläutern Jens Saatkamp und Timm Ernst.

Artikel lesen
Justizministerin Stefanie Hubig an ihrem Platz im Bundestag 06.03.2026
Mietwohnung

Hubig will Mieter schützen:

Neues Hei­zungs­ge­setz als Kos­ten­falle

Gasheizung statt Wärmepumpe: Auf Mieter könnten wegen des von der schwarz-roten Regierungskoalition geplanten neuen Heizungsgesetzes hohe Energiekosten zukommen. Die Bundesjustizministerin will das verhindern.

Artikel lesen
Vermieter übergibt Mieter den Schlüssel 09.02.2026
Mietrechtsreform

Möblierung, Index-Limit, Schonfrist-Rettung:

Jus­tiz­mi­nis­te­rium plant große Reform im Miet­recht

Möblierte Wohnungen, Kurzzeitmieten und Indexverträge gelten als Schlupflöcher, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Ein Gesetzentwurf soll sie schließen – mit Obergrenzen, neuen Auskunftspflichten und erweitertem Kündigungsschutz.

Artikel lesen
Gebäude vor blauem Himmel 04.02.2026
Mietwohnung

BGH-Leitsatz zum Eigenbedarf:

Münchner Fami­lien-GbR darf erst in zehn Jahren kün­digen

Eine Münchner Familie teilte ein Wohnhaus in Wohnungseigentumseinheiten auf und übertrug diese auf eine Familien-GbR. Trotz Eigenbedarfs der Tochter greift eine zehnjährige Kündigungssperre, so der BGH in einer grundsätzlichen Entscheidung.

Artikel lesen
Zwei Männer am Schreibtisch, einer unterzeichnet einen Vertrag 28.01.2026
Untervermietung

Bundesgerichtshof:

Unter­ver­mie­tung mit Gewinn ist kein "berech­tigtes Inter­esse"

Ein Mieter vermietete seine Wohnung weiter und verlangte doppelt so viel Miete, wie er selbst zahlte. Laut BGH ist egal, ob das gegen die Mietpreisbremse verstößt: Untervermieten, um Gewinn zu machen, ist schon kein "berechtigtes Interesse".

Artikel lesen
Eine Frau spricht ernsthaft über Mietrechtspläne, kritisiert deren mangelnde Weitsicht und als mutlos bezeichnet. 22.12.2025
Mietrechtsreform

Kritik an Hubigs Plänen zum Mietrecht:

"Dop­pelter Sys­tem­bruch" und "mutlos"

Neue Regelungen für Indexmieten, Kurzzeitmietverträge und möblierten Wohnraum: Die Bundesjustizministerin will mit Änderungen zum Mietrecht vor allem die Stellung von Mietern stärken. Einige Maßnahmen stoßen auf Kritik.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Ham­burg

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Deals Le­gal / M&A / Pri­va­te Equi­ty (w/m/d)

PwC Legal AG, Mün­chen

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Han­no­ver

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Mün­chen

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Deals Le­gal / M&A / Pri­va­te Equi­ty (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Logo von PwC Legal AG
Syn­di­kus­rechts­an­walt - Ver­trags­ver­hand­lung und IT (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

11.08.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

11.08.2026

23. Landesanwaltstag Sachsen-Anhalt 2026

28.08.2026, Merseburg

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

11.08.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

11.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH