Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" will bei der Expertenkommission zum Thema Enteignung mitmachen und sendet Vertreter. Die Kommission soll den Weg zu einem verfassungsgemäßen Enteignungsgesetz ermöglichen.
Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" will drei Vertreter in die vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission zum Thema Enteignung großer Wohnungsunternehmen entsenden. "Die Experten haben die historische Aufgabe, den Rahmen für ein rechtssicheres Vergesellschaftungsgesetz zu schaffen", teilte die Initiative am Mittwoch in Berlin mit.
Die Kommission unter der Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) soll sich mit der Frage beschäftigen, ob ein entsprechendes Enteignungsgesetz verfassungsgemäß wäre - sie soll aber auch wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Belange beleuchten. Nach rund einem Jahr soll sie dem Senat eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorlegen.
Nach dem Willen des Senats sollen der Kommission 13 unabhängige Persönlichkeiten angehören. Von unterschiedlichen Senatsverwaltungen wurden bereits zehn Mitglieder nominiert.
Innerhalb von Rot-Grün-Rot sind die Positionen zur Enteignungsfrage unterschiedlich. Die SPD hatte den Vorstoß der Initiative im Wahlkampf klar abgelehnt, die Linke hatte den Volksentscheid unterstützt. Die Grünen hatten Wohnungsenteignungen als letztes Mittel bezeichnet.
Ein Sprecher der Initiative teilte mit: "Wir wissen, dass die SPD weiter alles dafür tun wird, um der Vergesellschaftung Steine in den Weg zu legen." Indem die Initiative selbst drei Expertinnen und Experten in die Kommission entsende, sorge sie für ein Gegengewicht. Zuvor hatte die Initiative mehrfach Zweifel geäußert, ob die Kommission konstruktiv und im Sinne der Vergesellschaftung arbeiten werde.
Bei einem von der Initiative angestoßenen Volksentscheid am 26. September hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Die Hoffnung ist, dass durch eine solche Vergesellschaftung gegen Entschädigung der Anstieg der Mieten gestoppt oder zumindest gebremst werden kann.
dpa/cp/LTO-Redaktion
Mögliches Enteignungsgesetz in Berlin: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48145 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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