Druckversion
Samstag, 6.06.2026, 00:56 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr264921-verfassungsbeschwerde-einrichtungsbezogene-impfpflicht-verfassungskonform-verfassungswdirg-coronavirus-covid19
Fenster schließen
Artikel drucken
48486

BVerfG zu Coronavirus: Ein­rich­tungs­be­zo­gene Impfpf­licht ver­fas­sungs­kon­form

19.05.2022

Eine Hand hält eine Spritze, die mit einem Coronavirus-Impfstoff gefüllt ist, was die Impfpflicht verdeutlicht.

Foto: alex.pin - stock.adobe.com

Die Nachweispflicht einer Impfung gegen das Coronavirus für Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen verstößt nicht gegen die Verfassung. Das entschied das BVerfG.

Anzeige

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus verstößt nicht gegen die Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden (Beschl. v. 27.04.2022, Az. 1 BvR 2649/21). Einen entsprechenden Beschluss erließ es bereits im Eilverfahren im Februar 2022 und damit bevor die Impfpflicht im März 2022 in Kraft trat.

Der Erste Senat des BVerfG wies damit eine Verfassungsbeschwerde zurück, die sich gegen die entsprechenden Regelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) richtete.

Nach § 20 a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 IfSG müssen Personen, die in bestimmten gesundheits- und Pflegeeinrichtungen tätig sind, seit dem 15. März einen Nachweis der Impfung gegen das Coronavirus vorlegen. Tun sie das nicht, muss unverzüglich das Gesundheitsamt benachrichtigt werden, das dann gegenüber der ungeimpften Person ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen kann. Ein Teil der Vorschriften ist auch bußgeldbewehrt.

Bedenken aus dem Eilverfahren ausgeräumt

Das BVerfG bestätigte diese Regelungen bereits im Februar 2022 vorläufig im Eilverfahren. Damals äußerte es jedoch Bedenken in Bezug auf die Definition des vorzulegenden Impfnachweises. Die entsprechende Norm verwies nämlich auf eine Verordnung, die wiederum zur Konkretisierung auf die Anforderungen auf den Webseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert-Koch-Instituts verwies. Ob das so verfassungsgemäß sein kann, wollte das BVerfG im nun entschiedenen Hauptsacheverfahren klären.

Allerdings weist das BVerfG in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass während des laufenden Verfahrens der Gesetzgeber tätig wurde und den Verweis auf die Internetseiten mit Wirkung zum 19. März abgeschafft hat. Seitdem bestimmt eine gesetzliche Vorschrift die Anforderungen an den Impf- und Genesenennachweis und nicht mehr das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut. Daher ist es auf diese Frage nun nicht mehr angekommen. Das Rechtsschutzbedürfnis bestehe nicht mehr fort, so das BVerfG.

Des Weiteren erläutert es, dass zwar sowohl ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Beschwerdeführerenden als auch in deren Berufsfreiheit vorliegt. Beide seien jedoch gerechtfertigt. Der Gesetzgeber verfolge einen legitimen Zweck, wenn er vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen wolle. Gerade bei älteren und immunsupprimierten Personen bestehe ein erhöhtes Risiko für eine Infektion, da sie auf eine Impfung weniger gut ansprechen. Außerdem hätten sie ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder sogar tödlichen Verlauf der Infektion. "Die Annahme insbesondere einer besonderen Gefährdung dieser vulnerablen Menschen trägt nach wie vor", so das BVerfG, und eben nicht nur zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes.

Omikron ändere nichts

Die Impfung sei auch geeignet, das Ziel zu erreichen. Eine deutliche fachliche Mehrheit gehe davon aus, dass sich Geimpfte und Genesene seltener infizieren und daher das Virus auch seltener übertragen können. Auch die Ausbreitung der Omikronvariante erschüttere diese Prognose nicht.

Außerdem betont das BVerfG in Bezug auf die Berufsfreiheit, dass Personen wie das Reinigungs- oder Küchenpersonal den Arbeitsplatz auch wechseln und dort arbeiten könnten, wo keine Nachweispflicht einer Impfung besteht. Personal wie Ärzt:innen und Pflegekräfte könnten das zwar nicht. Der Eingriff sei aber zum Schutz vulnerabler Menschen gerechtfertigt.

Für Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott ist die Entscheidung des BVerfG nicht überraschend: "Das Verfassungsgericht hatte auch schon in der Vergangenheit Impfpflichten für bestimmte Personengruppen gebilligt, wie sie mit dem Masernschutzgesetz vorgesehen waren." Selbst eine allgemeine Impfpflicht gegen Pocken habe das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 1959 für zulässig angesehen, so der Rechtsanwalt.

Bundesgesundheitsminiser Karl Lauterbach (SPD) begrüßte den Beschluss ausdrücklich und bedankte sich bei allen Einrichtungen, die diese Impfpflicht umgesetzt haben. "Sie haben großen Anteil daran, dass es in der schweren Omikronwelle nicht noch mehr Todesfälle gegeben hat."
 

pdi/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zu Coronavirus: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48486 (abgerufen am: 06.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • BVerfG
    • Coronavirus
    • Gesundheit
    • Impfpflicht
    • Verfassung
    • Verfassungsbeschwerde
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Das Bild zeigt eine große Menge an Menschen, die mit Regenbogenflaggen fröhlich durch Dresden ziehen, um ihre Vielfalt zu feiern. 04.06.2026
Versammlungen

Sächsisches OVG zu CSD Dresden:

Wann Feiern auch Demon­s­trieren ist

Der CSD Dresden kann nun doch mit Straßenfest stattfinden. Das Sächsische OVG stellt neben der Demo auch das mehrtägige Fest unter den Schutz der Versammlungsfreiheit – anders als zuvor das VG Dresden.

Artikel lesen
Kathrin Wahlmann (SPD), Justizministerin Niedersachsen, sitzt im niedersächsischen Landtag. 29.05.2026
Notare

Niedersachsen will Bundesnotarordnung ändern:

Keine Demo­k­ra­tie­feinde ins Nota­riat

Für Beamte und Richter gibt es so eine Regel schon: Nun könnte auch für Notare im Gesetz  festgeschrieben werden, dass sie nur dann ins Amt kommen dürfen, wenn sie jederzeit die Gewähr für die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung bieten.

Artikel lesen
Ein Assistenzhund mit Führhilfe 29.05.2026
Tiere

LSG zur Eingliederungshilfe:

Sachsen-Anhalt muss Aus­bil­dung zum PTBS-Assis­tenz­hund bezahlen

Ein Assistenzhund soll einer Studentin mit PTBS helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Das LSG Sachsen-Anhalt verpflichtete das Bundesland nun dazu, die Spezialausbildung des Tieres vorläufig mit mehr als 4.000 Euro zu finanzieren.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine nachdenkliche Anwältin in einer Gerichtsflur-Situation, reflektierend über rechtliche Herausforderungen und ethische Dilemmata. 23.05.2026
Podcast

Anwältin mit Asperger / Kirche und AGG / Mittäterschaft:

"Die Anwältin hat gegen den Willen ihrer Man­danten wei­ter­pro­zes­siert"

Diesmal im Rechtslage-Podcast: Muss eine Anwältin ihren Gesundheitszustand überprüfen lassen? Was sagt der BGH zur Mittäterschaft bei der Falsche-Polizisten-Masche? Und was heißt der Egenberger-Fall für Menschen, die bei der Kirche arbeiten? 

Artikel lesen
Bundespräsident Theodor Heuss (6.v.l.) unterhält sich bei der Überreichung der Ernennungsurkunde und der Vereidigung der 24 Richter des Bundesverfassungsgerichts in der Villa Hammerschmidt in Bonn mit dem Präsidenten des Gerichts Hermann Hoepker-Aschoff ( 22.05.2026
BVerfG

Bundesverfassungsgericht und NS-Belastung:

Wie NS-Opfer und Ange­passte gemein­sam Karls­ruhe auf­bauten

Am Freitag wurde eine Studie zur Nachkriegsgeschichte des BVerfG vorgestellt. Wie NS-belastet waren die ersten Karlsruher Richter:innen? Wie gingen NS-Verfolgte und NS-Angepasste miteinander um? Christian Rath hat die Studie gelesen.

Artikel lesen
Aussenaufnahme des Bundesverfassungsgericht. 21.05.2026
Sozialhilfe

BVerfG zum Asylbewerberleistungsgesetz 2018/2019:

Ver­fas­sungs­widrig? Ja. Mehr Geld? Nein.

Der Staat berechnete die Höhe von Asylbewerberleistungen jahrelang mit veralteten Daten – obwohl neuere Zahlen längst vorlagen. Das BVerfG nennt das verfassungswidrig. Folgen hat der Verstoß für den Staat allerdings kaum.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Fa­mi­ly Of­fices / Pri­va­te Cli­ents

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Bryan Cave Leighton Paisner
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te/M&A

Bryan Cave Leighton Paisner, Frank­furt am Main

Logo von TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB
Rechts­an­walt für Bau­recht und Im­mo­bi­li­en­recht (m/w/d)

TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB, Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gie­wirt­schafts­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt mit Be­ruf­s­er­fah­rung (w/m/d) Ven­tu­re Ca­pi­tal (VC) /...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Köln und 1 wei­te­re

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Recht und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das Reverse-Charge-Verfahren im Seeverkehr

20.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Karrierepfade zwischen Rechtsabteilung und Kanzlei - Online-Seminar

08.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Entgelttransparenzrichtlinie

09.06.2026

DuD 2026

15.06.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH