Druckversion
Thursday, 18.08.2022, 01:06 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-1-bvq-43-19-npd-wahlwerbespot-rbb-ausstrahlung-volksverhetzung/
Fenster schließen
Artikel drucken
35413

NPD vor dem BVerfG erfolgreich: RBB muss Wahl­wer­bespot aus­strahlen

16.05.2019

Fahnen der NPD bei einer Demo

© thauwald-pictures - stock.adobe.com

Die NPD hat sich vor dem BVerfG mit einem Eilantrag gegen den RBB durchgesetzt. Damit steht nun fest, dass der RBB einen Wahlwerbespot ausstrahlen muss. Diesmal sei der Straftatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt, so die Richter.

Anzeige

Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) einen 90-sekündigen Wahlwerbespot der verfassungswidrig agierenden NPD nun doch ausstrahlen. Zu diesem Ergebnis kam das BVerfG am Mittwochabend (Beschl. v. 15.05.2019, Az. 1 BvQ 43/19). Vor nicht einmal drei Wochen bemühte die NPD in einem beinahe identischen Fall bereits das BVerfG. Damals weigerte sich das ZDF, einen ähnlichen Wahlwerbespot auszustrahlen. Zu Recht, wie das BVerfG noch entschied, da der Straftatbestand der Volksverhetzung aus § § 130 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt sei.

Die NPD reagierte auf das Urteil und änderte ihren Werbespot leicht ab. Hieß es in der ursprünglichen Fassung noch, Deutsche würden "seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung fast täglich zu Opfern ausländischer Messermänner", beginnt der Werbespot nun mit den Worten "Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern". Bildlich ist der Spot mit immer schneller werdenden Einblendungen von Tatorten und Namen von Opfern von Gewalt- und Tötungsdelikten unterlegt.

Die Verwaltungsgerichte hatten auch darin noch einen klaren Fall der Volksverhetzung gesehen. Dem schlossen sich die Verfassungsrichter diesmal aber nicht an. Denn im Mittelpunkt der Botschaft stünden nun nicht mehr die Deutschen als "vermeintliche Opfer", sondern die Bedrohung von "lediglich abstrakt willkürlichen Grenzöffnungen und Massenzuwanderungen", heißt es in dem Beschluss des BVerfG.

Ein Angriff auf die Menschenwürde könne darin aber nicht gesehen werden, so die Karlsruher Richter weiter. Insbesondere dürfe bei der Auslegung des Werbespots nicht auf das Parteiprogramm zurückgegriffen werden. "Maßgeblich für die Beurteilung des Wahlwerbespots sei allein dieser selbst und nicht die innere Haltung oder das Parteiprogramm, das den Hintergrund der Werbung bildet", begründete das BVerfG seinen Beschluss. Der RBB ist damit nun verpflichtet, den Wahlwerbespot zweimal auszustrahlen.

tik/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

NPD vor dem BVerfG erfolgreich: RBB muss Wahlwerbespot ausstrahlen . In: Legal Tribune Online, 16.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35413/ (abgerufen am: 18.08.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Affäre um Ex-Intendantin - RBB-Rund­fun­krat beruft Patricia Sch­le­singer ab
  • Patricia Schlesinger droht fristlose Kündigung - RBB-Rund­fun­k­rat berät über Abbe­ru­fung
  • VG Dresden bestätigt Verbot - Fik­tiver Pro­zess gegen Habeck ver­boten
  • Strafverfahren gegen ehemalige RBB-Intendantin Schlesinger - Gene­ral­staats­an­walt­schaft über­nimmt Ermitt­lungen
  • Schiedskommission lehnt Anträge auf Parteiausschluss ab - Schröder wurde nicht einmal gerügt
  • Rechtsgebiete
    • Öffentliches Recht
  • Themen
    • Fernsehen
    • Meinungsfreiheit
    • Parteien
    • Rundfunk
    • Werbung
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
TopJOBS
Rechts­an­walt (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung für Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts- und...

Bird & Bird LLP , Mün­chen

Voll­ju­rist*in für den Be­reich Pla­nung, Pl­an­fest­stel­lung und Mo­bi­li­tät ...

Landkreis Wesermarsch der Landrat

Do­zent*in (m/w/div) Hauptamt­lich Leh­ren­de*r für Rechts­wis­sen­schaf­ten

Deutsche Rentenversicherung Bund , Ber­lin

Ju­rist als Di­gi­tal Con­tent Ma­na­ger (m/w/d) für ju­ris­ti­sche...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Werk­stu­dent (m/w/d) Me­dia Sa­les

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Se­k­re­tär/Se­k­re­tärin (m/w/d)

Becker Büttner Held , Stutt­gart

Rechts­an­walt (w/m/d) im Öf­f­ent­li­chen Wirt­schafts­recht

Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB , Ber­lin

Rechts­an­walt (m/w/div)

trûon Rechtsanwälte PartmbB , Ham­burg

Amts­lei­tung (w/m/d) Stadt­bau­amt

Stadt Starnberg , Starn­berg

Ju­ris­tin/Ju­rist (m/w/d) für die Stabs­s­tel­le Hoch­schul­me­di­zin

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg , Pots­dam

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
DAIvent: Erbrecht

18.08.2022, Dresden

FAO WEG Recht Dr. Olaf Riecke "Neues zum WEG"

19.08.2022, Kiel

Fortbildung Erbrecht im Selbststudium/ online

20.08.2022

Special Edition: Freshfields IP-Day

07.09.2022, München

Montagmorgenkaffee: Erfolgreicher Umgang als Frau mit Kritik im Arbeitsalltag

22.08.2022

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH