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Kartellrechts-Debatte nach Tankrabatt: Busch­mann offen für ein­fa­chere Gewinn­ab­sc­höp­fung

18.06.2022

Ein Mann in Anzug und Krawatte steht lächelnd vor einer Tankstelle, symbolisch für die Kartellrechts-Debatte.

"Ich bin offen dafür, wenn wir (...) das Kartellrecht weiten und Gewinne, die durch illegale Preisabsprachen erzielt wurden, abschöpfen"  Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Kalaene | Collage-LTO

Der als gescheitert wahrgenommene Tankrabatt hat eine Diskussion um die Erweiterung des Kartellrechts entfacht. Bundesjustizminister Buschmann stimmt nun in den Chor mit ein und zeigt sich für einfachere Gewinnabschöpfungen offen.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann befürwortet vor dem Hintergrund der hohen Spritpreise Erleichterungen für Gewinnabschöpfungen bei illegalen Preisabsprachen zwischen Unternehmen. "Der Staat kann Gewinne abschöpfen, die mit Straftaten erzielt wurden. Ich bin offen dafür, wenn wir dieses Instrument für das Kartellrecht weiten und Gewinne, die durch illegale Preisabsprachen erzielt wurden, abschöpfen", sagte der FDP-Politiker der Rheinischen Post (RP). Der Nachweis bleibe aber das Problem, damit dies rechtsstaatlich erfolge. 

Hintergrund ist die Debatte um die Frage, inwieweit Mineralölkonzerne den seit Anfang Juni gewährten Tankrabatt an die Verbraucher weiterreichen. Nach Plänen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) soll das Kartellamt mehr Eingriffsmöglichkeiten erhalten, um schärfer gegen die Konzerne vorgehen zu können. Von LTO befragte Kartellrechtler kritisierten die Vorschläge von Habeck teilweise, u.a. als "Kartellrechtspopulismus". Andere hingegen verwiesen darauf, dass Machtkonzentration und nicht erst Missbrauch auch in anderen Ländern bereits kartellrechtlich relevant ist. Die aktuell begrenzten Möglichkeiten des Bundeskartellamts hat vor kurzem Kartellrechtler Paul Drößler auf LTO dargestellt.

Die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung sieht das Gesetz bereits jetzt vor. Buschmann zeigt sich jedoch offen, über eine Umkehr der Beweislast für illegale Preisabsprachen nachzudenken, wie von Habeck vorgeschlagen. Wörtlich sagte er RP: "Wir können die vorhandenen Entflechtungsinstrument aktivieren. Bisher muss das Kartellamt Preisabsprachen nachweisen. Weil sich beim Sprit die Preise auch ohne Absprache gleich bewegen, kann man über eine Umkehr der Beweislast nachdenken."

Eine entsprechende Überprüfung des Kartellrechts bezeichnete Buschmann gegenüber der Funke-Mediengruppe als "richtig". Er sagte aber auch, dass der Tankrabatt wirke und "gut angenommen" werde. Zudem betonte er, dass die Prüfung des Kartellrechts nichts mit der sogenannten Übergewinnsteuer zu tun habe. Dazu gibt es einen Vorstoß der Länder Bremen, Berlin und Thüringen. Sie fordern eine Sondersteuer auf hohe Zusatzgewinne von Unternehmen durch den Ukraine-Krieg. Während sich Habeck, SPD und Linke für eine solche Übergewinnsteuer aussprechen, kommt bei FDP und CDU keine Begeisterung auf.   

fz/dpa/LTO-Redaktion

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Kartellrechts-Debatte nach Tankrabatt: . In: Legal Tribune Online, 18.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48789 (abgerufen am: 23.04.2026 )

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