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Hohenzollern und Stadt einigen sich: St. Goar bleibt Eigen­tü­merin der Burg Rhein­fels

29.01.2020

Die Burg Rheinfels

© crimson - stock.adobe.com

Der Streit um die Burg schräg gegenüber dem Loreley-Felsen währte lange, nun ist er beendet: Der Erbe Kaiser Wilhelms II., Hohenzollern-Chef Georg Friedrich Prinz von Preußen, hat sich mit der Stadt St. Goar geeinigt.

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Im langen Rechtsstreit zwischen dem Chef des Hauses Hohenzollern und der Stadt St. Goar um die Burg Rheinfels gibt es eine außergerichtliche Einigung. Das teilten der Verhandlungsführer von Georg Friedrich Prinz von Preußen, Jürgen Aretz, und der Bürgermeister von St. Goar am Rhein, Falko Hönisch (SPD), nach Auskunft des Hohenzollern-Anwalts Markus Hennig am Dienstagabend mit. Auch der Chef des Luxushotels neben der Burgruine, Gerd Ripp, stimmte nach Angaben vom Mittwoch zu.

Gemäß der Einigung zwischen dem Prinzen und St. Goar erkennt das Haus Hohenzollern die Eigentumsrechte der Kleinstadt an der schräg gegenüber dem Loreley-Felsen hoch über dem Rhein thronenden Burg Rheinfels unwiderruflich an. St. Goar werde künftig eng mit der gemeinnützigen Prinzessin-Kira-von-Preußen-Stiftung zusammenarbeiten, die sozial benachteiligte Jugendliche fördere. Zur Unterstützung werde ein Aufschlag auf den Eintrittspreis der Burgruine erhoben. Laut Ripp geht es um einen zusätzlichen Euro bei 70.000 bis 90.000 Besuchern im Jahr.

Bürgermeister Hönisch sprach laut Mitteilung von einer "Win-win-Situation", denn die Stadt St. Goar wolle ihr Engagement noch stärker auf die Kinder- und Jugendarbeit ausrichten. Geplant sind nach den Angaben Ferienaufenthalte und Projekte für Mädchen und Jungen. Das Haus Hohenzollern will zudem St. Goar kostenlos Exponate zur Verfügung stellen, die in einer Ausstellung seine Verbindungen zum Mittelrheintal dokumentieren. Der Stadtrat von St. Goar stimmte nach Angaben von Ripp am Dienstag mehrheitlich für die Einigung. Nach auf Eis gelegten Investitionen für die riesige Burgruine gebe es nun Planungssicherheit. Das sei auch gut mit Blick auf die angestrebte Bundesgartenschau 2029 im Welterbe Oberes Mittelrheintal.

Rheinland-Pfalz hofft auf Erledigung "ein für alle Mal"

Die Burg Rheinfels war seit dem 19. Jahrhundert im Besitz der Hohenzollern gewesen. 1924 wurde die Stadt St. Goar Eigentümerin, mit der Auflage, das Gemäuer nicht zu verkaufen. 1998 schloss sie mit dem Hotel neben der Burgruine einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre - mit der Option auf eine ebenso lange Verlängerung.

Der Prinz von Preußen, in Potsdam lebender Ururenkel des letzten deutschen Kaisers, betonte im Juni 2019 anlässlich eines Prozesses vor dem Landgericht (LG) Koblenz, dieser Vertrag komme einem Verkauf gleich, der eigentlich untersagt sei. Das Gericht wies die Klage ab: Die Burg sei nach dem Untergang des Kaiserreichs als "gebundenes Sondervermögen" und nicht als Privatvermögen der Hohenzollern-Familie an die damalige preußische Krongutsverwaltung gegangen. Der Prinz legte zunächst Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Koblenz ein.

Mit Blick auf die neue Vereinbarung teilte das rheinland-pfälzische Kulturministerium in Mainz mit, das Land sehe die Rechtslage als eindeutig an und wäre - sofern es keine Einigung gegeben hätte - auch hinsichtlich einer Entscheidung in zweiter Instanz zuversichtlich gewesen. Die Einigung zwischen Prinz und St. Goar trage es unter der Bedingung mit, dass etwaige Ansprüche des Hauses Hohenzollern auf die Burgruine und den zugehörigen Grundbesitz "ein für alle Mal erledigt sind". Eine weitere Bedingung sei "ein grundbuchlich abgesichertes Mitspracherecht des Landes bei künftigen Verfügungen" über Burg und Grundbesitz.

Mit dem Konflikt um mögliche andere Entschädigungen für die Nachfahren der letzten Monarchie in Deutschland wollte sich am Mittwoch auch der Kulturausschuss des Bundestags befassen. Bund, Berlin und Brandenburg verhandeln mit den Hohenzollern bereits seit 2014 über mögliche Rückgaben und Entschädigungen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Hohenzollern und Stadt einigen sich: St. Goar bleibt Eigentümerin der Burg Rheinfels . In: Legal Tribune Online, 29.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39977/ (abgerufen am: 08.02.2023 )

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