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Bundestag beschließt neues Punktesystem: Einfachere Regeln für Verkehrssünder

17.05.2013

Punkte in Flensburg werden in Zukunft nur noch bei sicherheitsgefährdenden Verkehrsverstößen angeschrieben. Für leichtere Ordnungswidrigkeit fällt die Sanktion fort. Diese und weitere Änderungen beschloss der Bundestag am Donnerstag. Damit die Reform wie geplant 2014 in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

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Rund neun Millionen Autofahrer sind in Flensburg für ihre Verkehrsverstöße registriert, insgesamt haben sie 47 Millionen Punkte angesammelt. Ein Teil der Punkte soll jetzt wegfallen, weil sie nicht für sicherheitsgefährdende Delikte vergeben wurden.

Die übrigen Punkte werden nach dem neuen System umgerechnet. Während der Führerschein bisher ab 18 Punkten entzogen wurde, soll dies nun bereits bei acht Punkten gelten. Dafür soll ein Verkehrssünder in Zukunft nur noch ein, zwei oder drei Punkte für Verstöße kassieren statt zwischen einem und sieben Punkten wie zuvor.

So sollen gefährliche Überholmanöver künftig mit einem Punkt statt mit zwei Punkten bewertet werden. Wer innerorts 31 bis 40 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, bekommt zwei statt bisher drei Punkte. Bei einem Alkohol-Vollrausch am Steuer werden drei statt bisher sieben Punkte fällig. Anders als ursprünglich geplant soll es zudem weiterhin möglich sein, Punkte mit freiwilligen Schulungen abzubauen.

dpa/hog/LTO-Redaktion

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Bundestag beschließt neues Punktesystem: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8764 (abgerufen am: 17.08.2026 )

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