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4450

Bundestag: Gesetz zur ver­bes­serten Aner­ken­nung aus­län­di­scher Abschlüsse ver­ab­schiedet

30.09.2011

"Ein bedeutender Schub für die Integration, eine kräftige Stärkung des Zusammenhalts und ein deutliches Willkommenssignal an kluge Köpfe in aller Welt " – mit diesen Worten begrüßte Staatsministerin Böhmer das am Donnerstag verabschiedete Regelwerk, das die Integration zugewanderter Fachkräfte fördern soll.

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Wegweisend sei die Entscheidung, die der Bundestag am Donnerstag mit der Verabschiedung des Gesetzes zur verbesserten Anerkennung ausländischer Abschlüsse getroffen hat. Qualifizierte Zuwanderer könnten sich jetzt endlich in Deutschland mit ihren Kenntnissen und Fähigkeiten einbringen.

Zugleich könne Deutschland die Potenziale der Migranten verstärkt nutzen und so dem Fachkräftemangel begegnen. Mit dem so genannten Anerkennungsgesetz übernehme Deutschland international eine Vorreiterposition. "Selbst Einwanderungsländer wie die USA und Kanada verfügen über keine gesetzlichen Regelungen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse", betonte Staatsministerin Maria Böhmer.

Bereits 300.000 qualifizierte Migranten könnten von dem Gesetz profitieren. Erwartet wird ein Motivationsschub für andere Migranten, die sich in Deutschland "mit ganzer Kraft engagieren wollen", so Böhmer weiter.

Neu sei auch, dass sich die Fachkräfte schon im Herkunftsland über die Möglichkeiten der Anerkennung ihres Abschlusses in Deutschland informieren können. Die Maxime laute: "Weg von der nachholenden - hin zur vorausschauenden Integration", erläuterte die Staatsministerin.

Nun seien die Länder am Zug, "die Weichen für eine zügige Umsetzung des Gesetzes zu stellen". Außerdem müssten die Länder noch zusätzliche eigene Gesetze erlassen. "Denn viele Berufe wie beispielsweise die Lehrer-, Ingenieurs- und Sozialberufe fallen in ihre Zuständigkeit". Nur durch bundesweit einheitliche Regeln der Länder könne erreicht werden, dass eine "umfassende Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und damit eine echte Willkommenskultur" entstünde betonte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung.

ssc/LTO-Redaktion

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Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4450 (abgerufen am: 13.04.2026 )

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