Manche können und wollen im Alter länger arbeiten, manche sind froh, aus ihrem Knochenjob herauszukommen. Die bisherigen Rentenregelungen sind relativ starr. Eine Flexi-Rente soll das ändern. Die hat der Bundestag heute beschlossen.
Längeres Arbeiten im Alter soll attraktiver werden. Davon sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren. Erwerbstätige bekommen mehr Gestaltungsfreiheit beim Übergang vom Beruf in die Rente - etwa durch eine Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrentenbezug. Dadurch können sie auch ihre Rentenansprüche weiter erhöhen. Für Arbeitgeber wird umgekehrt die Möglichkeit geschaffen, dringend benötigte Fachkräfte im Alter länger an sich zu binden. Der Bundestag verabschiedete am Freitag in Berlin das sogenannte Flexi-Renten-Gesetz. Begleitend solle mit der Neuregelung die Gesundheitsvorsorge der Erwerbstätigen verbessert werden.
Künftig wird mit dem Gesetz die Möglichkeit verbessert, ab dem 63. Lebensjahr - also vor Erreichen der Regelaltersgrenze - eine Teilzeitarbeit mit einer Teilrente zu ergänzen. Teilrente und Hinzuverdienst werden flexibel und individuell miteinander kombinierbar. Grundsätzlich können zur vorgezogenen Rente ab 63 jährlich 6.300 Euro ohne Abzüge hinzuverdient werden. Darüberhinausgehende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Wer eine vorgezogene Vollrente im Alter bezieht und weiterarbeitet, erhöht dadurch auch den Rentenanspruch. Und um einen Anreiz für eine Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen, kann auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichtet werden. Die Beschäftigten können so weitere Entgeltpunkte erwerben und ihren Rentenanspruch noch weiter erhöhen.
Bei der Gesundheitsvorsorge solle das Prinzip Prävention vor Reha und Reha vor Rente gestärkt werden - unter anderem mit einem individuellen, berufsbezogenen Gesundheitscheck ab dem 45. Lebensjahr.
Opposition: Regelungen nicht weit genug
Die Linkspartei kritisierte in der abschließenden Debatte, dass die Flexi-Rente einige Berufsgruppen gar nicht erreiche. Bei physisch anstrengenden Arbeiten in der Metallindustrie oder Gebäudereinigung scheide ein Mitarbeiter im Schnitt bereits mit 60 Jahren aus. Auch für den geplanten Ausbau von Prävention und Reha stelle die Koalition der Rentenversicherung keine ausreichenden finanziellen Mittel bereit. Das Flexi-Renten-Gesetz von Sozialministerin Andrea Nahles atme "den Geist des Arbeitens bis zum Umfallen", sagte ein Sprecher. Altersarmut werde so jedenfalls nicht entscheidend bekämpft.
Die Grünen hielen der Koalition vor, für gesundheitlich angeschlagene Beschäftigte mit der Teilrente nicht genügend zu tun. Das Gesetz werde unter anderem zur Beruhigung des Wirtschaftsflügels der Union verabschiedet, der mit der Rente mit 63 unzufrieden gewesen sei.
Die Koalitionspartei verteidigte die Flexi-Rente als Paradigmenwechsel: "Alter neu denken" sei das Motto. Es sei ein Gewinnergesetz - vor allem für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für das Gesetz gebe es eine ungewöhnlich große positive Resonanz, unterstrich eine SPD-Sprecherin.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Längeres Arbeiten soll sich lohnen: . In: Legal Tribune Online, 21.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20944 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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