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8250

Bundestag beschließt abgemilderte Variante: Leistungsschutzrecht, aber nicht für Textschnipsel

01.03.2013

Die Leistungen von Presseverlagen in Deutschland werden künftig durch das Urheberrecht geschützt. Der Bundestag beschloss am Freitag mit der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition, dass Internet-Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler künftig Lizenzgebühren an Presseverlage zahlen müssen, wenn sie Teile von Pressetexten auf ihren Seiten verwenden.

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Bislang hatte das Urheberrechtsgesetz nur die Leistungen der eigentlichen Urheber, also der Journalisten, Fotografen und Grafiker, geschützt.

"Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" können aber künftig weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Das Gesetz definiert die exakte Länge der lizenzfreien Textschnipsel allerdings nicht.

Für das Leistungsschutzrecht stimmten 293 von 539 Abgeordneten, 243 waren dagegen, drei enthielten sich. Das Leistungsschutzrecht wurde auch von einzelnen Netzpolitikern aus den Reihen der schwarz-gelben Koalition abgelehnt. Zuvor hatten die Grünen vergeblich versucht, das Leistungsschutzrecht von der Tagesordnung des Bundestages zu nehmen, weil in dem Gesetzgebungsverfahren die Rechte der Opposition verletzt worden seien.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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Bundestag beschließt abgemilderte Variante: Leistungsschutzrecht, aber nicht für Textschnipsel . In: Legal Tribune Online, 01.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8250/ (abgerufen am: 01.10.2023 )

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