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Bundesrat fordert Regierung zum Handeln auf: Öffnung der Ehe und Ent­schädi­gung Homo­sexu­eller

10.07.2015

Schwules Paar

© pololia - Fotolia.com

Der Bundesrat setzt sich für die Rechte Homosexueller ein. Er fordert die Regierung erneut auf, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen und Menschen, die wegen ihrer Sexualität verurteilt wurden, zu rehabilitieren.

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Die Länder haben in ihrer Sitzung am 10. Juli 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner beraten. In ihrer Stellungnahme machen sie deutlich, dass der Entwurf begrüßenswert, aber nicht ausreichend ist, da er die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in wesentlichen Rechtsgebieten – wie zum Beispiel dem Adoptionsrecht – ausspart.

Die Länder halten die Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für geboten, um alle rechtlichen Diskriminierungen abschließend zu beenden. Sie verweisen daher auf ihre am 12. Juni 2015 gefasste Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, die sie mit einer Gegenäußerung an den Bundestag weiterleitet.

Der Gesetzentwurf der Regierung hat das Ziel, in einigen Bereichen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts Anpassungen vorzunehmen, um die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe weiter anzugleichen. Er enthält deshalb gleichstellende Regelungen in über 30 Rechtsvorschriften.

Rehabilitierung und Entschädigung

Der Bundesrat setzt sich für die Rehabilitierung und Entschädigung von Personen ein, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen strafrechtlich verurteilt wurden. Mit einer am Freitag gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten nach den jeweiligen Strafgesetzbüchern Verurteilten vorsieht.

Zur Begründung führen die Länder aus, dass die in Deutschland bisher getroffenen Maßnahmen den Anforderungen an eine angemessene Rehabilitation nicht genügen. Es bedürfe einer gesetzlichen Regelung zur Rehabilitierung und Entschädigung. Der Bundesrat erinnert auch daran, dass er die Bundesregierung bereits im Oktober 2012 mit einer Entschließung aufforderte, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung vorzuschlagen. Da dies bislang nicht geschehen ist, konkretisiert er nunmehr seine Forderung. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

ahe/LTO-Redaktion

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Bundesrat fordert Regierung zum Handeln auf: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16192 (abgerufen am: 15.11.2025 )

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