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Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: Jus­tiz­mi­nis­te­rium legt Gesetz­ent­wurf vor

24.06.2020

Ein Mann im Rollstuhl begrüßt seinen Betreuer im Park

(c) batuhan toker/stock.adobe.com

Nach 124 Jahren soll es nun so weit sein: Das aus dem Jahre 1896 stammende Vormundschaftsrecht soll auf die heutigen Bedürfnisse angepasst werden. Das Gesetzespaket wurde nun vom BMJV nach langer Vorbereitung vorgelegt.

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Das Bundesjustizministerium (BMJV) will das Vormundschafts- und Betreuungsrecht reformieren. "Wir wollen die Stellung der Kinder verbessern und ihr Recht auf Pflege und Erziehung ins Zentrum des Vormundschaftsrechts stellen", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Dienstag.

"Auch die Rechte der Pflegeeltern, bei denen die Mündel aufwachsen, sollen gestärkt werden." Das Ministerium legte einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor.

Mehr Informationen, bessere Einbindung und mehr Selbstbestimmung

Demnach sollen Menschen, die Betreuung brauchen, besser informiert und etwa in die Auswahl eines konkreten Betreuers stärker eingebunden werden. Mehr mitbestimmen sollen sie auch, ob und wie sie betreut werden. Gerichte können dies etwa bei psychisch kranken, behinderten oder sehr alten Menschen beschließen, die nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten alleine zu regeln. Sie brauchen dann mitunter Hilfe bei Entscheidungen zu Bankgeschäften, zum neuen Telefonvertrag oder bei Behördengängen.

"Im Betreuungsrecht wollen wir mehr Selbstbestimmung und eine hohe Qualität der rechtlichen Betreuung für die betreuten Menschen gewährleisten", betonte Lambrecht. Dies entspreche den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.

Bei beruflichen Betreuern sollen nach Wunsch des Ministeriums zudem persönliche und fachliche Mindestvoraussetzungen eingeführt werden. Die Eignung der Betreuer soll ein formales Registrierungsverfahren sichern. Berufsbetreuer kommen immer dann zum Einsatz, wenn Betreuungsaufgaben etwa für Angehörige zu komplex werden.

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass ein Ehepartner den anderen drei Monate lang vertreten darf, wenn der sich aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst um seine Gesundheitssorge kümmern kann. Der Vertreter muss dann zum Beispiel sicherstellen, dass sein Ehepartner weiterhin krankenversichert ist.

Umfassende Neustrukturierung

Insgesamt führt die Reform zu einer komplett neuen Strukturierung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Das Vormundschaftsrecht wird in das Betreuungsrecht eingeordnet. Die verschiedenen Vormundschaftstypen werden zu einem Gesamtsystem zusammengefügt. Als zentraler Maßstab des Betreuungsrechts gelten dann die Wünsche des Betreuten.

Alles in allem sieht das Gesetzespaket eine Änderung von 46 Gesetzen vor. Der Entwurf liegt nun zur Stellungnahme den Ländern und Verbänden vor.

ast/dpa/LTO-Redaktion

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Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41988 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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