Druckversion
Dienstag, 6.10.2026, 05:57 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-viiizb43-23-schoenheitsreparaturen-beweislast-klausel-agb-unrenovierte-wohnung
Fenster schließen
Artikel drucken
54103

BGH zu Schönheitsreparaturklausel: Mie­terin muss Reno­vie­rungs­zu­stand der Woh­nung beweisen

13.03.2024

Eine Person streicht eine Wand, was den Renovierungszustand der Wohnung verdeutlicht, wie im BGH-Urteil gefordert.

Die Mieterin hielt die Schönheitsreparaturklausel in ihrem Mietvertrag für unwirksam, weil die Vermieterin die Wohnung bereits unrenoviert überlassen habe. Foto: M.Dörr & M.Frommherz/stock.adobe.com

Wer sich darauf beruft, dass eine Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist, weil die Wohnung bereits unrenoviert überlassen wurde, muss diesen Zustand beweisen. Gelingt das nicht, ist die Klausel wirksam, entschied der BGH.

Anzeige

Schönheitsreparaturklauseln betreffen viele Menschen, die Wohnungen vermieten oder zur Miete leben. In der Regel wird die Pflicht zu den Renovierungsarbeiten durch Vereinbarung im Mietvertrag den Mieter:innen auferlegt. Mit einer solchen Schönheitsreparaturklausel beschäftigte sich auch erneut der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (v. 30.01.2024, Az. VIII ZB 43/23).

Geklagt hatte eine Mieterin einer Wohnung, die durch eine Klausel in dem Formularmietvertrag dazu verpflichtet war, Schönheitsreparaturen an der Wohnung vorzunehmen. Die Mieterin hielt die Klausel für unwirksam, weil die Vermieterin die Wohnung bereits nicht renoviert überlassen habe.

Nach Rechtsprechung des BGH sind Klauseln zwar unwirksam, wenn sie Mieter:innen, denen die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, ohne Ausgleich dazu verpflichtet Schönheitsreparaturen durchzuführen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Wohnung bei Übergabe wirklich unrenoviert war. Diese Tatsache müssten dann die Mieter:innen beweisen, stellte der BGH klar. Dies habe die Mieterin aber nicht getan. 

Mieter muss Zustand der Wohnung bei Vermietung beweisen

Die Mieterin argumentierte, es entspreche dem gesetzlichen Leitbild, dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen vornehmen müsse. Dies ergebe sich aus § 535 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Deshalb müsse auch der Vermieter die im Zweifel anzunehmende Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel entkräften und entsprechend zum Renovierungszustand zum Zeitpunkt der Vermietung vortragen. Mit dieser Argumentation hatte die Mieterin allerdings keinen Erfolg. Die Auffassung berücksichtige zu wenig, dass Schönheitsreparaturklauseln – obwohl sie nicht der gesetzliche Regelfall sind – nach ständiger Rechtsprechung im Grundsatz zulässig sind. 

So betrachtet ist das Gegenargument "Wohnung war nie renoviert" nach allgemeinen Beweisregeln als Einrede vom Mieter darzulegen und zu beweisen. Das habe die Mieterin aber nicht getan, so dass sie zur Vornahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet sei.

Der BGH bestätigte damit seine Rechtsprechung aus dem Jahre 2015 (Urt. v. 18. März 2015 - VIII ZR 185/14). 

dpa/hes/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu Schönheitsreparaturklausel: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54103 (abgerufen am: 06.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Beweislast
    • BGH
    • Mietvertrag
    • Mietwohnung
    • Schönheitsreparaturen
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Schriftzug „amazon prime“ auf einem Paket. 01.10.2026
Verbraucherschutz

BGH kippt Preisanpassungsklausel von Amazon:

Prime-Alt­kunden zahlen vor­erst wieder weniger

Amazon durfte seine Prime-Preise nicht auf Grundlage der bisherigen AGB-Klausel erhöhen, entscheidet der BGH. Für bestimmte Altkunden sinkt der Beitrag nun wieder. Um bereits gezahlte Mehrbeträge wird separat gestritten.

Artikel lesen
Rechtsanwälte stehen 2022 in einem Sitzungssaal des OLG Celle vor der Entscheidung im Porsche-VW-Musterverfahren. 30.09.2026
Aktien

Gericht sieht keine sittenwidrige Täuschung:

BGH beendet Por­sche-VW-Mus­ter­ver­fahren

Der BGH beendet den milliardenschweren Anlegerstreit um Porsches gescheiterte Übernahme von VW durch Porsche. Die Richter bestätigen im Kern das OLG Celle: Eine sittenwidrige Täuschung des Kapitalmarkts lag nicht vor.

Artikel lesen
BGH 29.09.2026
BGH

Gegenstand muss nicht im Vermögen vorhanden gewesen sein:

BGH klärt Vor­aus­set­zungen der erwei­terten Ein­zie­hung

Wie weit gehen die Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung im Strafverfahren? Das hatte der Große Senat für Strafsachen beim BGH zu klären – mit erheblichen Folgen für die Praxis.

Artikel lesen
Die Berliner Linken-Abgeordnete Elif Eralp lässt sich von Genossen applaudieren, Kanzler Merz schaut kritisch. 26.09.2026
Podcast

Wohnraum-Debatte / BVerfG / Private Chatnachrichten:

Kanzler gegen Ber­liner Linke: Stoppt Merz die Ver­ge­sell­schaf­tung?

Die Berliner Linken wollen Wohnraum vergesellschaften. Kann der Bund eingreifen? Außerdem im LTO-Podcast: Warum Verfassungsrichter mit Schülern Torte essen. Und wie ein privater WhatsApp-Freundinnen-Chat beim BGH landete.

Artikel lesen
Sozialwohnungen am Mehringplatz in Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin. 23.09.2026
Enteignung

Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin:

Bun­des­ge­setz bricht nicht Grund­ge­setz

Die Bundesregierung will die nach Art. 15 GG zulässige Vergesellschaftung gesetzlich verbieten. Ein solches Verbotsgesetz wäre verfassungswidrig – auch im Gewand eines "Rahmengesetzes", schreiben David Krebs und Remo Klinger.

Artikel lesen
Erzgebirge Aue Fanblock 23.09.2026
Fußball

BGH bestätigt Verurteilungen:

Fuß­ball-Ultras der "Starken Jugend" sind eine kri­mi­nelle Ver­ei­ni­gung

Gegnerische Fans aus dem "Revier" vertreiben, Schals und Trikots gewaltsam erbeuten und im Stadion als "Trophäen" präsentieren und verbrennen: Die Ultra-Gruppierung "Starke Jugend" ist eine kriminelle Vereinigung. Das hat der BGH bestätigt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Cor­po­ra­te Real Es­ta­te in Ber­lin und Frank­furt

Hengeler Mueller, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
Rechts­an­walt Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht (m/w/d)

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB, Düs­sel­dorf

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Latham & Watkins LLP
(Ju­nior) As­so­cia­tes (m/w/d) Pri­va­te Equi­ty Real Es­ta­te

Latham & Watkins LLP, Mün­chen und 2 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Rund um die Gemeinschaftsordnung (Teilungserklärung, Vereinbarung der Eigentümer)

06.10.2026

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu „gewinnbringenden Untervermietung“

06.10.2026

Reif für die Insel? Aber der Flieger verspätetet sich, der Meerblick bleibt aus und Ihr Veranstalter

06.10.2026

Kündigungsrecht aktuell - alles Wesentliche zu Zahlungsverzugs- und allen verhaltensbedingten Kündig

07.10.2026

Aktuelle Rechtsprechung im Wohnraum – und Gewerbemietrecht

08.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH