Druckversion
Dienstag, 19.05.2026, 15:17 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-stb14-17-haftbefehl-bundeswehr-offizier-aufgehoben
Fenster schließen
Artikel drucken
23374

BGH hebt Haftbefehl auf: Mög­li­cher Kom­p­lize von Franco A. frei

05.07.2017

Bundeswehrsoldaten

© Bilderjet medi@ - stock.adobe.com

Der BGH hat den Haftbefehl gegen den Bundeswehr-Offizier, der gemeinsam mit Franco A. Attentate auf Politiker geplant haben soll, aufgehoben. Der erforderliche dringende Tatverdacht liege nicht vor, so die Richter.

Anzeige

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Komplizen des Bundeswehr-Soldaten Franco A. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgehoben (Beschl. v. 05.07.2017, Az. StB 14/17). Gemeinsam mit A. soll er geplant haben, Attentate auf hochrangige Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens durchzuführen.

Laut dem Haftbefehl wird ihm vorgeworfen, gemeinsam mit Franco A. und einem weiteren Mittäter den Plan gefasst haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorzunehmen. Hierzu sollen sich die Beschuldigten eine Schusswaffe beschafft und diese auf dem Flughafen Wien versteckt haben. Der geplante Anschlag sollte demnach von A. durchgeführt werden. Dieser habe wiederum den Verdacht auf die in Deutschland erfassten Asylbewerber lenken wollen. 

Der Fall war bekannt geworden, weil der Transport der Pistole über den Wiener Flughafen aufflog. Im Zuge der dann gegen A. geführten Ermittlungen wurde bekannt, dass der Oberstleutnant der Bundeswehr sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als syrischer Asylbewerber ausgegeben hatte. Trotz zahlreicher Ungereimtheiten wurde sein Antrag auf Schutz positiv beschieden und A. bezog in der Folge Asylbewerberleistungen.

BGH: Kein dringender Tatverdacht

Weiterhin wurden auch die mutmaßlichen Anschlagspläne von A. und den beiden anderen Männern in diesem Zusammenhang bekannt. Die Waffe vom Flughafen hatte offenbar als Tatwaffe dienen sollen. Die Geschehnisse lösten eine Debatte über Rechtsextremismus in der Bundeswehr aus.

Die Generalbundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen und beantragte Haftbefehl, u. a. auch gegen A.s vermutete Mitverschwörer. Diese wurden vom zuständigen Ermittlungsrichter zunächst auch erlassen.

Doch nach Ansicht des 3. Strafsenats ließ sich aus dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen der für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche dringende Tatverdacht für eine Beteiligung des Beschuldigten an der Tat nicht herleiten, so die Begründung des Beschlusses.

Es sei "nicht in dem für eine Inhaftierung des Beschuldigten erforderlichen hohen Maße wahrscheinlich, dass dieser an der maßgeblichen Tathandlung, dem Beschaffen und Verwahren der Waffe durch Franco A., als Mittäter oder Gehilfe beteiligt war".

mam/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH hebt Haftbefehl auf: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23374 (abgerufen am: 19.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Bundeswehr
    • Ermittlungsverfahren
    • Straftaten
    • Terrorismus
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Der inzwischen verurteilte Issa Al H. 18.05.2026
Terrorismus

Drei Kontaktleute als mutmaßliche Unterstützer:

Bun­des­an­walt­schaft ermit­telt nach Solingen-Anschlag weiter

Nach dem Terroranschlag auf das Solinger Stadtfest ist der Attentäter bereits verurteilt. Doch wie nun bekannt wurde, gehen die Ermittlungen weiter. Im Visier sind drei mutmaßliche Unterstützer.

Artikel lesen
YouTuber Marvin Wildhage muss für sein Fake-EM-Maskottchen eine Geldstrafe zahlen, gezeigt auf dem UEFA-Ereignis. 15.05.2026
Journalismus

AG München verurteilt YouTuber Marvin Wildhage:

Fake-EM–Mas­kott­chen muss Geld­strafe zahlen

Investigativjournalismus ist "kein Freibrief" für Straftaten, sagt  das AG München und verurteilt Marvin Wildhage zu einer Geldstrafe. Der YouTube hatte sich als Fake-Maskottchen während der EM spektakluär in ein Stadion eingeschlichen. 

Artikel lesen
K.O.Tropfen heimlich ins Glas geträufelt 13.05.2026
Straftaten

Kabinett beschließt Strafverschärfung:

Ver­ab­rei­chen von K.O.-Tropfen wird härter bestraft

Wer K.O.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, muss künftig mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Mittwoch im Kabinett beschlossen wurde.

Artikel lesen
Die Knesset tagt, diskutiert Maßnahmen gegen Hamas-Angreifer, inklusive eines Sondertribunals und möglicher Todesstrafen. 12.05.2026
Terrorismus

Droht Todesstrafe nach Angriffen vom 7. Oktober 2023?:

Israel besch­ließt Son­der­tri­bunal für mut­maß­liche Hamas-Ang­reifer

Das israelische Parlament hat ein Militärtribunal zur Aburteilung der Angreifer vom 7. Oktober 2023 beschlossen. Mehr als 400 Verdächtige sollen angeklagt werden — auch die Todesstrafe steht im Raum.

Artikel lesen
Eine Tasche zeigt Taylor Swift und bewirbt ihr "Eras Tour"-Konzert, während ein geplantes Attentat auf dieses Thema aufwirft. 12.05.2026
Terrorismus

Geplanter Anschlag auf Taylor-Swift-Konzert in Wien:

Ange­klagter im Taylor-Swift-Ter­r­or­pro­zess wollte "Held" werden

Eine fast fertiggestellte Bombe, Messer und ein Lkw: In Österreich steht ein 21-Jähriger wegen Anschlagsplänen rund um Taylor-Swift-Konzerte vor Gericht. Nun sprach er über seine Motive. Er wollte nach eigenen Angaben vor dem IS als “Held” gelten.

Artikel lesen
Der Angeklagte sitzt hinter Glas im Gerichtssaal, während psychiatrische Gutachten zur Radikalisierung besprochen werden. 12.05.2026
Terrorismus

Staatsschutzverfahren vor dem OLG Düsseldorf:

Psy­ch­iater hält Ange­klagten für isla­mis­tisch radi­ka­li­siert

Im Prozess um den Messerangriff von Bielefeld beschreibt ein Gutachter den Angeklagten als weiterhin gefährlich. Seine islamistische Ideologie habe die Tat geprägt – nun geht es auch um Sicherungsverwahrung.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
An­walts­per­sön­lich­kei­ten (m/w/d) im Ar­beits­recht ge­sucht!

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ber­lin

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Köln

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ham­burg

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht / Steu­er­recht / Li­ti­ga­ti­on

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von eagle lsp
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

19.05.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Exportkreditgarantien des Bundes

20.05.2026

Logo von Fieldfisher
Umsetzung der AIFMD II durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz

19.05.2026

Ausgewählte materiellrechtl. und prozessuale Probleme des kennzeichenrechtl. Verletzungsprozesses

19.05.2026

Die Familienstiftung als Holding für das Familienvermögen (19.05.2026)

19.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH