Druckversion
Wednesday, 27.01.2021, 18:46 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-kein-verkauf-von-brillen-ueber-augenarztpraxen/
Fenster schließen
Artikel drucken
1109

BGH: Kein Verkauf von Brillen über Augenarztpraxen

von dpa/plö/LTO-Redaktion

30.07.2010

In einem am Donnerstag veröffentlichen Urteil hat der BGH klar gestellt, dass ein Brillenvertriebsunternehmen nicht für ein Vertriebssystem unter Einbeziehung von Augenärzten werben darf, wenn diesen finanzielle Vorteile in Aussicht gestellt werden.

Anzeige

Das Unternehmen wollte in Deutschland ein Vertriebssystem für Brillen unter Einbeziehung von Augenärzten etablieren. Dabei bekam der Arzt ein Brillensortiment zur Verfügung gestellt ebenso wie ein Computersystem zur individuellen Brillenanpassung. Darüber sollten dann Patientendaten sowie ein vom Patienten ausgewähltes Brillengestell eingegeben und anschließend die Daten an das Vertriebsunternehmen gesendet werden. Bei Bestellung in der Arztpraxis sollte der Augenarzt 80,- Euro bei einfach verglasten und 160,- Euro bei Mehrstärkenbrillen erhalten.

Nachdem das Unternehmen dieses System gegenüber Augenärzten bewarb, beantragte die Wettbewerbszentrale sowohl die Unterlassung der Zurverfügungstellung des Systems und der Musterkollektionen als auch der entsprechenden Werbung für dieses System. Das OLG Stuttgart gab der Klage statt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil nun vollumfänglich bestätigt und in den aktuell vorgelegten Entscheidungsgründen vor allem hervorgehoben, dass es eine unangemessene und unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit darstellt, wenn dem Arzt finanzielle Vorteile in Aussicht gestellt werden und dadurch darauf hingewirkt wird, dass Ärzte entgegen ihren Verpflichtungen aus dem Behandlungsvertrag und dem ärztlichen Berufsrecht nicht allein anhand des Patienteninteresses entscheiden, ob sie einen Patienten an bestimmte Anbieter von Sehhilfen verweisen (Urt. v. 24.06.2010, Az. I ZR 182/08 - Brillenversorgung II).

Damit knüpft der BGH an die Entscheidung Brillenversorgung I aus dem Vorjahr (vom 9.07.2009, Az. I ZR 13/07) an, in der er ebenfalls klarstellte, dass die ärztliche Verweisung beziehungsweise die Beteiligung des Arztes an der Abgabe von Hilfsmitteln auch bei angemessener Beachtung des Grundrechts der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG stets die Ausnahme sein muss und hiervon lediglich im Einzelfall bei Vorliegen eines hinreichenden Grundes für die Zuweisung eines Patienten abgewichen werden darf.

Mit dieser Entscheidung stellt der Senat nun klar, dass auch die Werbung für ein solches Vertriebssystem unlauter ist, weil das werbende Unternehmen einen Anreiz für die Ärzte setzt, nicht allein anhand das Patienteninteresses zu entscheiden, ob sie einen Patienten an einen bestimmten Anbieter gesundheitlicher Leistungen verweisen (verkürzter Versorgungsweg).

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

dpa/plö/LTO-Redaktion, BGH: Kein Verkauf von Brillen über Augenarztpraxen . In: Legal Tribune Online, 30.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1109/ (abgerufen am: 27.01.2021 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Rechtsgebiete
    • Berufs- und Standesrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
TopJOBS
Rechts­an­wäl­tin­nen/Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Zi­vil­recht/...

REDEKER SELLNER DAHS , Ber­lin

Rechts­an­walt und/oder Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) für den Be­reich...

ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU , Ham­burg

As­so­cia­te/Se­nior As­so­cia­te Pa­t­ents & Tech­no­lo­gy (w/m/d)

Taylor Wessing , Mün­chen

Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d)...

Hogan Lovells International LLP , Ham­burg

Re­fe­ren­da­re und wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

Bird & Bird LLP , Frank­furt am Main

Rechts­an­walt (w/m/d) für den Be­reich Li­fe Sci­en­ces

Weitnauer Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater , Mün­chen

As­so­cia­te Li­ti­ga­ti­on (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Re­fe­ren­da­re und wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

Bird & Bird LLP , Düs­sel­dorf

Voll­ju­rist/Syn­di­kus­an­walt (m/w/d) Fo­kus in­ter­ne Rechts­be­ra­tung, Schwer­punkt...

WERTCONCEPT Investment Group GmbH , Ber­lin

Prak­ti­kan­ten­pro­gramm Som­mer­u­ni

Oppenhoff , Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Online-Symposium Commercial Court

27.01.2021

Kölner Tage Erbschaftsteuer 2021

29.01.2021, Köln

Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Fernstudium/online

28.01.2021

Digitale Justiz - wie geht das?

28.01.2021

PANDA Law 2021 presented by PXR

17.04.2021

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH