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2801

BGH: Glücksspielmonopol steht nicht grundsätzlich infrage

18.03.2011

Trotz europarechtlicher Bedenken stellt der BGH das deutscheGlücksspielmonopol nicht grundsätzlich infrage. Deutlich wurde dies in einer Verhandlung über Sportwetten im Internet am Donnerstag.

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Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) klammerten nach Angaben der Deutschen Presseagentur in der Verhandlung die Frage der Vereinbarkeit des staatlichen Glückspielmonopols mit Europarecht aus. Sie konzentrierten sich auf die Frage, ob das absolute Verbot von Glücksspielen im Internet aufrechterhalten werden kann (Az. I ZR 189/08 u.a.).

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits 2010 das deutsche Monopol für problematisch gehalten, weil es nicht schlüssig und systematisch genug dem Ziel diene, die Spielsucht zu bekämpfen.

dpa/cla/LTO-Redaktion

 

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BGH: Glücksspielmonopol steht nicht grundsätzlich infrage . In: Legal Tribune Online, 18.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2801/ (abgerufen am: 27.01.2023 )

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