Druckversion
Donnerstag, 16.04.2026, 23:56 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-4-str-526-19-taschenrechner-am-steuer-verboten-stvo-bussgeld-wie-handy
Fenster schließen
Artikel drucken
44302

BGH bejaht Bußgeld für Taschenrechner am Steuer: Wäh­rend der Fahrt besser im Kopf rechnen

18.02.2021

Taschenrechner, Autoschlüssel, Geldmünzen und Dokumente auf einem Tisch.

v.poth - stock.adobe.com

Ein Immobilienmakler wollte schnell noch am Steuer eine Provision berechnen und wurde dabei erwischt. Das Problem: Er hatte es nicht mit Kopfrechnen probiert, sondern einen Taschenrechner benutzt. Das ist laut BGH wie mit Handy am Steuer.

Anzeige

Das Bedienen eines Taschenrechners am Steuer während der Fahrt verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Das hat, wie am Donnerstag bekannt wurde, der Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember entschieden (Beschl. v. 16.12.2020, Az. 4 StR 526/19), der Autofahrer wird nun ein Bußgeld zahlen müssen.

Im Jarh 2018 war der Immobilienmakler mit einem Taschenrechner in der Hand am Steuer erwischt worden. Er wollte die Provision für einen bevorstehenden Kundentermin berechnen. 

Laut BGH gehört ein Taschenrechner jedoch wie ein Handy zu den elektronischen Geräten nach § 23 Abs. 1a StVO, deren Benutzung durch einen Fahrzeugführer grundsätzlich verboten ist. Bis zu einer Änderung der StVO im Jahr 2017 war nur das Benutzen von Mobil- und Autotelefonen am Steuer ausdrücklich verboten, dann wurde das Verbot auch auf andere elektronische Geräte ausgeweitet. Seither dürfen zum Beispiel Navigationsgeräte (Navis) nur noch verwendet werden, wenn der Fahrer sie nicht in die Hand nehmen muss und es eine Sprachsteuerung gibt oder ein kurzer Blick auf den Bildschirm reicht.

Unklar war, ob auch der Taschenrechner unter die Vorschrift fällt. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte beim BGH angefragt, weil es sich wegen einer abweichenden Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg an einer Bejahung der Frage gehindert sah. Übrigens war der Makler nicht nur mit Taschenrechner, sondern auch noch zu schnell unterwegs und daher vom Amtsgericht (AG) Lippstadt in Westfalen zu einem Bußgeld von 147,50 Euro verurteilt worden.

pdi/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH bejaht Bußgeld für Taschenrechner am Steuer: . In: Legal Tribune Online, 18.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44302 (abgerufen am: 21.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verkehrsrecht
    • Ordnungswidrigkeit
    • Straßenverkehr
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Tadej Pogacar 18.04.2026
Fahrradfahren

Radprofis halten nicht am Bahnübergang:

Fahr­verbot nach Rad­rennen?

Bei einem Rennen in Belgien fuhren Radprofis trotz rotem Warnlicht über einen Bahnübergang. Nun droht ihnen eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot. Wie die Situation nach deutschem Recht zu beurteilten wäre, weiß Tim Nicklas Wensien.

Artikel lesen
Die Unfallstelle in Ludwigsburg 07.04.2026
Mord

LG Stuttgart zu Raserfall:

Mor­dur­teile nach ille­galem Auto­rennen mit zwei Toten

Nach einem illegalen Autorennen hat das LG Stuttgart die Angeklagten wegen Mordes verurteilt. Zwei unbeteiligte junge Frauen wurden bei dem Rennen getötet.

Artikel lesen
Fahrkartenkontrolle an einer Münchner U-Bahn-Haltestelle 07.04.2026
Schwarzfahren

Kein Rückhalt für Hubigs Vorstoß:

Union lehnt Ent­kri­mi­na­li­sie­rung des Schwarz­fah­rens klar ab

Bundesjustizministerin Hubig greift einen Gesetzentwurf ihres FDP-Amtsvorgängers auf: Das Fahren ohne Fahrausweis soll nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Dass es so bald zu einer Streichung im StGB kommt, ist jedoch unwahrscheinlich.

Artikel lesen
Ein Uber und ein Bolt Fahrzeug 02.04.2026
uber

Essen wollte Preisbremse für Bolt, Uber und Co:

Gericht stoppt Min­dest­preise für Miet­wa­gen­fahrten

Die Stadt Essen wollte das Taxigewerbe schützen und verpflichtete deshalb Mietwagen-Dienste zu Mindestpreisen. Doch das VG Gelsenkirchen hat das Preisdiktat im Eilverfahren vorerst ausgebremst.

Artikel lesen
Ein ziemlich vollgeparkter Parkplatz 10.03.2026
Auto

Amtsgericht München:

Rück­sichts­lose Falsch­par­kerin trägt Mit­schuld an Unfall

Nur weil es auf einem Parkplatz keine Fahrbahnmarkierungen gibt, heißt das nicht, dass Autofahrer parken dürfen, wie sie wollen. Rücksichtnahme bleibt stets geboten, stellt das AG München klar. Vom geparkten Auto gehe eine Betriebsgefahr aus.

Artikel lesen
Ein Arbeiter montiert ein neues "50 km/h"-Schild an der Landshuter Allee an. 19.02.2026
Umweltschutz

Schilder-Duell an der Landshuter Allee:

Mün­chen setzt Tempo 30 trotz Gerichts­be­schlusses nicht um

Ein Gericht ordnet Tempo 30 an, der Oberbürgermeister wartet ab und will weiter zum VGH. Weil der Eilbeschluss nicht umgesetzt wird, beantragen Anwohner mit Unterstützung der DUH nun die Vollstreckung samt Zwangsgeld.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von DLA Piper UK LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich In­ter­na­tio­nal Ar­bi­t­ra­ti­on

DLA Piper UK LLP, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Com­mer­cial (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Com­mer­cial (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Ju­rist:in (d/m/w)

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Sankt Au­gus­tin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Der "neue" § 15b InsO: Geschäftsleiterhaftung, Massesicherung, Insolvenzreifeprüfung

21.04.2026

Next Level KYC – AML-Paket, eIDAS 2.0 und EUDI-Wallet im Zusammenspiel

21.04.2026, Frankfurt am Main

Aktuelles Steuerrecht 2026

21.04.2026

Update zur Testamentsgestaltung – Grundlagen

21.04.2026

Nießbrauchs- & Wohnungsrechte aus zivil- pflichtteils- grunderwerb- und schenkungsteuerlicher Sicht

21.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH