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"Bedenken, dass die Klausel in dieser Form rechtssicher ist": Berlin hebt Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­klausel auf

22.01.2024

Joe Chialo

Kultursenator Chialo (CDU) will sich laut eigener Aussage weiter für eine diskriminierungsfreie Entwicklung der Berliner Kultur einsetzen. Foto: picture alliance/dpa | Britta Pedersen

Sollten kulturelle Fördergelder nur bei einem Bekenntnis gegen Antisemitismus erfolgen? Berlin hatte dies geplant und ist nun doch zurückgerudert.

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Wegen juristischer Bedenken hat Berlins Kultursenator Joe Chialo (CDU) die Antidiskriminierungsklausel bei Fördermitteln wieder aufgehoben. "Aufgrund von juristischen Bedenken, dass die Antidiskriminierungsklausel in dieser Form nicht rechtssicher sei, wird diese ab sofort keine Anwendung in Zuwendungsbescheiden mehr finden", teilte die Kulturverwaltung am Montag mit. Das Ziel einer "diskriminierungsfreien Kultur" bleibe aber bestehen.

"Ich werde mich weiter für die diskriminierungsfreie Entwicklung der Berliner Kultur einsetzen. Ich muss aber die juristischen und kritischen Stimmen ernst nehmen, die in der eingeführten Klausel eine Beschränkung der Kunstfreiheit sahen", sagte Chialo laut Mitteilung. Die Debatten brauche man jetzt mehr denn je.

Die Kulturverwaltung hatte Anfang Januar mitgeteilt, Empfänger von öffentlichen Fördergeldern mittels einer Klausel unter anderem zum Bekenntnis gegen Antisemitismus zu verpflichten. Grundlage dafür sollten eine Antisemitismus-Definition der International Holocaust Rememberance Alliance (IHRA) und ihre durch die Bundesregierung ergänzte Erweiterung sein. Kultursenator Chialo wollte damit nach eigenen Worten bewirken, dass mit öffentlichen Mitteln nicht rassistische, antisemitische, queerfeindliche oder anderweitig ausgrenzende Ausdrucksweisen gefördert werden. Laut Angaben der Kulturverwaltung von Montag war die Klausel schon vor rund einem Monat eingeführt worden.

Am vergangenen Samstag hatte Rechtsanwalt Dr. Patrick Heinemann bei LTO kommentiert, dass die Antisemitismusklausel zwar etwas über das Ziel hinausschieße, im Grundsatz aber rechtlich zulässig und geboten sei.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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"Bedenken, dass die Klausel in dieser Form rechtssicher ist": . In: Legal Tribune Online, 22.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53691 (abgerufen am: 16.07.2026 )

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