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BayVGH zu dritter Startbahn auf Münchner Flughafen: Tumult im Gerichts­saal nach Kla­ge­ab­wei­sung

19.02.2014

Nach fast einjährigem Prozess hat der BayVGH dem Bau einer dritten Startbahn am Münchener Flughafen grünes Licht erteilt; auf das Urteil folgten massive Proteste diverser Bürgerinitiativen. Ob die Startbahn tatsächlich gebaut wird, erscheint trotz des Urteils fraglich - ein Bürgerentscheid steht entgegen.

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Die umstrittene dritte Startbahn am Münchner Flughafen darf gebaut werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies am Mittwoch 16 Klagen* gegen das Milliardenprojekt ab, das nach einem Bürgerentscheid in München 2012 derzeit allerdings noch immer auf Eis liegt. Dem seit Jahren umkämpften Projekt stünden weder Umweltschutz- noch Lärmgründe entgegen, sagte der Vorsitzende Richter Erwin Allesch. "Die Planungsbehörde hat ihre Befugnisse und ihren Ermessensspielraum nicht überschritten." Der Planfeststellungsbeschluss weise keine Mängel auf (Urt. v. 19.02.2014, Az. 8 A 11.40040 u.a.).

Allerdings kam Allesch über fast 20 Minuten nicht dazu, seine Ausführungen zu beenden. An die 300 Startbahngegner im Gerichtssaal quittierten ihre Niederlage mit lauten Buhrufen und dem Singen der Bayernhymne. Es kam zu tumultartigen Szenen. Lange Zeit kehrte keine Ruhe ein, schließlich ließ der Richter den Saal räumen und wurde auch danach noch von "Wir sind das Volk"-Rufen unterbrochen. Nach und nach verließen die Gegner schließlich den Saal, lediglich Prozessbeteiligte und Medienvertreter durften bleiben.

Die Revision des Urteils ließ das Gericht nicht zu; die Bürgerinitiativen hatten indes schon im Vorfeld angekündigt, in diesem Fall Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen zu wollen.

Rathausparteien sehen sich langfristig an Bürgerentscheid gebunden

Stadt und Landkreis Freising, mehrere Gemeinden, der Bund Naturschutz in Bayern (BN) und Privatleute hatten gegen die vom Freistaat 2011 erteilte Baugenehmigung für die vier Kilometer lange Startbahn nahe Freising geklagt. Auf der Piste können stündlich 30 Flugzeuge starten oder landen. Der Prozess hatte sich mit 41 Sitzungstagen und fünf Ortsterminen fast ein Jahr lang hingezogen.

Die Startbahngegner halten das Projekt für überflüssig, weil die Zahl der Starts und Landungen auf Deutschlands zweitgrößtem Airport in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen sei. Tatsächlich gibt es weniger Flugbewegungen, weil die Maschinen immer größer werden und oft bis auf den letzten Platz ausgelastet sind.

Unabhängig vom Prozess liegt das Projekt seit 2012 wegen eines ablehnenden Bürgerentscheids der Münchner Bevölkerung auf Eis. Die bayerische Landeshauptstadt als Miteigentümerin des Flughafens darf somit dem Bau in der Gesellschafterversammlung nicht zustimmen. Dort sind aber einstimmige Beschlüsse notwendig. Der Bürgerentscheid hat zwar nur ein Jahr Gültigkeit, doch sehen sich alle Münchner Rathausparteien auch längerfristig an das Votum gebunden. Die Staatsregierung und die Wirtschaft befürworten hingegen den Bau der Startbahn.

cvl/dpa/LTO-Redaktion

*Änderung am 20.01.2016: Hier stand zunächst, das Gericht habe alle 17 Klagen gegen den Ausbau des Flughafens abgewiesen. Über eine Klage entschied der BayVGH jedoch erst am 19. Janaur 2016.

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BayVGH zu dritter Startbahn auf Münchner Flughafen: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11076 (abgerufen am: 15.08.2026 )

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