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Eilanträge sollten Festnahme verhindern: Halemba und AfD-Frak­tion schei­tern vor Ver­fas­sungs­ge­richtshof

31.10.2023

Daniel Halemba

Daniel Halemba (AfD) folgt seiner Fraktionsvorsitzenden Katrin Ebner-Steiner im bayerischen Landtag. Foto: picture alliance/dpa | Matthias Balk

Die bayerische AfD-Landtagsfraktion wollte die Zusage erzwingen, dass Daniel Halemba nicht im Landtag festgenommen wird. Der VerfGH lehnte einen entsprechenden Eilantrag aber ab. Die Ermittlungen gegen Halemba gehen derweil weiter. 

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Daniel Halemba war am Montag erst festgenommen worden, bevor der gegen ihn bestehende Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Der AfD-Politiker und seine bayerische Landtagsfraktion hatten in diesem Zusammenhang beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) Eilanträge gestellt, die seine (erneute) Festnahme im Landtag verhindern sollten. Dies blieb jedoch ohne Erfolg, wie das Gericht am Dienstag in München mitteilte.

Die AfD-Landtagsfraktion wollte nach eigenen Angaben von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) die Zusicherung bekommen, dass Halemba während seines geplanten Aufenthaltes am Montag im Landtag nicht verhaftet werde. Konkret sollte Aigner zusichern, den Haftbefehl in ihrem polizeirechtlichen Zuständigkeitsbereich im Landtag (Art. 21 der Verfassung des Freistaates Bayern) nicht vollstrecken zu lassen.

Weil die CSU-Politikerin dieses Versprechen nicht gab, schaltete die Fraktion den BayVerfGH ein und stellte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das Gericht lehnte in einer Entscheidung vom Montag den Antrag als unzulässig ab, da der Antrag im Hauptsacheverfahren mangels Antragsbefugnis offensichtlich unzulässig sei (Az. Vf. 58-IVa-23).

Auch der Antrag von Halembas Anwalt auf eine einstweilige Anordnung, wonach der Haftbefehl gegen Halemba außer Kraft gesetzt werden sollte, ist nach der Entscheidung des BayVerfGH unzulässig, soweit damit Rechtsfolgen begehrt werden, die selbst im Hauptsacheverfahren nicht zulässig erreicht werden können (Az. Vf. 59-IVa-23).

Halembas Burschenschaft: NS-Devotionalien und Waffen

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen den 22-Jährigen wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Halemba weist die Vorwürfe zurück. Er war am Montag aufgrund eines Haftbefehls festgenommen worden, allerdings aufgrund einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Würzburg am Abend unter Auflagen wieder freigekommen.

Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob sie Beschwerde gegen die Entscheidung des AG Würzburg einlegen wird. Das sagte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach am Dienstag. "Wir nehmen uns dafür wahrscheinlich ein paar Tage Zeit."

Zugleich wird im selben Zusammenhang auch gegen vier weitere Personen ermittelt, darunter auch Mitglieder der "Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg", zu der auch Halemba gehört. Bei einer Razzia im September seien mehrere NS-Devotionalien und antisemitische Schriften gefunden worden. "Die Auswertung zahlreicher sichergestellter Datenträger und Mobiltelefone dauert derzeit noch an", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zudem seien in dem Verbindungshaus auch Schlagringe, eine Machete, Schlagstöcke, ein Einhandmesser und eine Schreckschusswaffe gefunden worden.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Eilanträge sollten Festnahme verhindern: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53034 (abgerufen am: 25.01.2026 )

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