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Unterbringung psychisch Kranker: Bayern will ums­trit­tene PsychKG-Novelle ent­schärfen

24.04.2018

Unterbringung ist ein scharfes Schwert - Bayern wollte es zusätzlich schleifen

© giggietto - stock.adobe.com

Psychisch Kranke sollten wie Gefährder behandelt werden - so lautete die Kritik am Entwurf einer Neufassung des bayerischen PsychKG. Nun soll die viel kritisierte Zentraldatei mit Patientendaten doch nicht kommen.

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Die bayerische Staatsregierung will in der Psychiatrie untergebrachte Patienten nun doch nicht in einer Zentraldatei erfassen - mit dieser Entscheidung ist das Kabinett am Dienstag auf große Zustimmung bei einer Expertenanhörung im Landtag gestoßen.

Fachleute, Opposition und Patienten hatten die geplante Gesetzesnovelle in den vergangenen Wochen scharf kritisiert - insbesondere die Speicherung von Patientendaten für fünf Jahre. Diese sollten zudem unter Umständen der Polizei zur Verfügung gestellt werden.

In dem ursprünglich geplanten Entwurf seien schwere Geschütze zur Gefahrenabwehr aufgefahren worden, sagte Davor Stubican vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Damit seien Ängste vor psychisch Kranken sowie vor der Psychiatrie geschürt worden. Es sollte aber nicht zwischen Hilfe und Gefahrenabwehr unterschieden werden, denn: "Hilfe ist Gefahrenabwehr." Der Hilfegedanke sollte vor dem Sicherheitsgedanken stehen, lautete der Tenor der Expertenanhörung. 

Der Präsident des Bayerischen Bezirkstags, Josef Mederer, befürwortete ausdrücklich die geplante flächendeckende Einführung von Krisendiensten. Wohnortnahe Hilfsangebote seien besonders wichtig. Polizeidirektor Oliver Etges ergänzte, für die Beamten wäre es eine große Hilfe, bei Einsätzen einen Krisendienst hinzuziehen können. Die Entscheidung über eine Unterbringung habe in zweierlei Hinsicht weitreichende Folgen: Wenn der Beamte sich dafür entscheidet, aber auch, wenn der Beamte eine Person nicht als gefährlich einstuft. "Was ist, wenn derjenige dann doch jemandem etwas antut?"

Wie Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Kabinett sagte, soll die Polizei auch künftig informiert werden, wenn als gefährlich geltende und zwangsuntergebrachte Patienten aus der psychiatrischen Unterbringung entlassen werden. Hier sei zu überlegen, was genau der Polizei mitgeteilt wird, sagte Celia Wenk-Wolff vom Bezirketag.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Unterbringung psychisch Kranker: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28257 (abgerufen am: 07.11.2025 )

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