Druckversion
Sonntag, 28.05.2023, 17:43 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bay-verfgh-41ix19-volksbegehren-pflege-bayern-unzulaessig/
Fenster schließen
Artikel drucken
36527

Keine Gesetzgebungskompetenz: Baye­ri­sches Pflege-Volks­be­gehren unzu­lässig

16.07.2019

Pflegerinnen im Krankenhaus

(c) Anna Jurkovska - stock.adobe.com

Der dem Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand in Bayerns Krankenhäusern" zugrunde liegende Gesetzentwurf ist mit Bundesrecht unvereinbar. Es ist daher unzulässig, entschied der Bayerische VerfGH.

Anzeige

Das Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" ist rechtlich unzulässig. "Der dem Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzentwurf ist mit Bundesrecht unvereinbar", sagte der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (VerfGH), Peter Küspert, am Dienstag in München. Dem Freistaat fehle schlicht die Gesetzgebungskompetenz (Urt. v 16.07.2019, Az. Vf. 41-IX-19). Die Initiatoren das Volksbegehrens - ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Ärzten und Juristen - hatten nach eigenen Angaben mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt. Sie forderten unter anderem mehr Pflegepersonal und einen festen Personal-Patienten-Schlüssel.

Das bayerische Innenministerium hatte das Volksbegehren für unzulässig erklärt und die Angelegenheit den Verfassungsrichtern zur Entscheidung vorgelegt. Das Ministerium argumentierte, zentrale Teile der Forderungen seien schon durch Bundesrecht abschließend geregelt. In Bayern gebe es deswegen keine entsprechende Gesetzgebungsbefugnis.

Dieser Ansicht schloss sich auch der VerfGH an. Die auf der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz beruhenden bundesgesetzlichen Normierungen zur Bemessung und Finanzierung des Pflegepersonals in Krankenhäusern und zu Personaluntergrenzen versperren laut VerfGH die Möglichkeit einer landesrechtlichen Regelung derselben Materie. Zudem habe die Staatsregierung grundsätzlich selbst darüber zu befinden, ob und in welcher Weise sie von dem ihr in der Bayerischen Verfassung eingeräumten Gesetzesinitiativrecht Gebrauch machen will. Der Volksgesetzgeber dürfe die Staatsregierung nicht zur Vorlage eines Gesetzentwurfs verpflichten.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sah sich nach dem gerichtlich erklärten Aus nun in seiner Rechtsauffassung bestätigt. "Der Bund hat von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz abschließend Gebrauch gemacht, so dass hier der Landesgesetzgeber keine Gesetzgebungsbefugnis besitzt", teilte er am Dienstag mit. "So sehen es auch die Verfassungsrichter."

An einer ähnlichen Begründung war auch schon ein Pflege-Volksbegehren in Hamburg gescheitert. Die bayerischen Initiatoren hatten aber gehofft, für sie könne es womöglich anders kommen. "Enttäuschung ist schon da", sagte der Sprecher des Initiatoren-Bündnisses, der Linken-Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg, nach der Entscheidung. Ein weiteres Begehren mit einem neuen Gesetzesvorschlag konnte er sich zunächst nicht vorstellen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Keine Gesetzgebungskompetenz: Bayerisches Pflege-Volksbegehren unzulässig . In: Legal Tribune Online, 16.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36527/ (abgerufen am: 28.05.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Bürgerbegehren
    • Krankenhäuser
    • Pflege
    • Volksabstimmung
  • Gerichte
    • Bayerischer Verfassungsgerichtshof
13.04.2023
Coronavirus

BAG hält Kündigung für rechtmäßig:

Im Kran­ken­haus arbei­tende Impf­geg­nerin muss gehen

Weil sich eine medizinische Fachangestellte, die im Krankenhaus in der Patientenversorgung arbeitete, nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollte, wurde sie gekündigt. Das ist zum Schutze der Patienten zulässig, entschied das BAG.

Artikel lesen
08.03.2023
Krankenkassen

BSG zum Göttinger Transplantationsskandal:

Kran­ken­kasse muss trotz mani­pu­lierter Organ­spen­de­liste zahlen

Knapp zwölf Jahre, nachdem der Göttinger Transplantationsskandal aufgeflogen ist, steht fest: Die Krankenkasse muss das behandelnde Klinikum für die Transplantation bezahlen, auch wenn die Organspendeliste manipuliert worden war.

Artikel lesen
28.05.2023
Referendariat

Gestrichene Prüfungsorte in Bayern:

Laptop und Land­straße

Bayern streicht Prüfungsstandorte, um das E-Examen einzuführen. Das schafft Ungleichheit und macht nicht nur die Juristenausbildung unattraktiver, sondern wird auch zum übergeordneten Glaubwürdigkeitsproblem für die Politik, meint Holm Putzke.

Artikel lesen
27.05.2023
BVerfG

Abschied von Baer und Britz am BVerfG:

"Diver­sität ist berei­chernd"

In einer bewegenden Abschiedsrede reflektierte Susanne Baer ihre Rolle als erste offen lesbische Verfassungsrichterin. Sie und Gabriele Britz warnten vor populistischen Angriffen auf das BVerfG. Christian Rath hat zugehört.

Artikel lesen
25.05.2023
Durchsuchung

LTO liegt Durchsuchungsbeschluss zur Letzten Generation vor:

Wie das Gericht die "kri­mi­nelle Ver­ei­ni­gung" begründet

Eine professionelle, aber lose Struktur, ein eigenes Finanzierungssystem und eine lange Liste von Straftaten. Ein Gerichtsbeschluss zeigt die Begründung, mit der die Letzte Generation als "kriminelle Vereinigung" einzustufen sein soll.

Artikel lesen
26.05.2023
Richter

Bund Deutscher Verwaltungsrichter kritisiert Politik:

Deut­sch­land soll seine Richter end­lich besser bezahlen

Mit einer Besoldung, die sich nur an den verfassungsrechtlichen Minimalanforderungen orientiert, wird die Justiz nicht zukunftsfähig sein, bemängelt der BDVR und fordert deshalb schnelle Maßnahmen des Gesetzgebers.

Artikel lesen
TopJOBS
Schu­lungs­re­fe­rent ju­ris­ti­sche Soft­wa­re­lö­sun­gen / Cli­ent Trai­ner (m/w/d) -...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Frank­furt am Main

Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­rist (m/w/d)

Robert Koch-Institut (RKI) , Ber­lin

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/x)

Freshfields Bruckhaus Deringer , Düs­sel­dorf

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/x)

Freshfields Bruckhaus Deringer , Mün­chen

Lei­tung des Be­reichs Per­so­nal, Or­ga­ni­sa­ti­on und Fuhr­park/Ku­rier­di­enst...

Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg

Geld ver­die­nen als Te­le­fon­an­walt / Te­le­fon­an­wäl­tin

DAHAG Rechtsservices AG , 100% Re­mo­te

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/x)

Freshfields Bruckhaus Deringer , Ham­burg

Sta­ti­ons­re­fe­ren­da­re (m/w/x)

Freshfields Bruckhaus Deringer , Ber­lin

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Women@CliffordChance

06.06.2023

Karrieretag Jura München

23.06.2023, München

Fireside Chat Private Equity: Deals, Dinner & Drinks

15.06.2023, Frankfurt am Main

Verhandlungsworkshop - Take the role as negotiator!

22.06.2023

Fortbildung IT-Recht im Selbststudium/online

30.05.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH