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7786

BAG zum Kündigungsschutz: Kündigung auch ohne Vollmachtsnachweis wirksam

14.12.2012

Der Betriebsrat kann die Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung durch einen Boten oder Vertreter des Arbeitgebers nicht entsprechend § 174 S. 1 BGB zurückweisen, weil letzterer keine Vollmachtsurkunde hat. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des BAG hervor.

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Nach Ansicht der Erfurter Richter ist die Kündigung wirksam. Der Zweck der Anhörung stehe einer entsprechenden Anwendung von § 174 BGB entgegen. Der Betriebsrat könne seine Anhörung daher nicht analog § 174 S. 1 BGB wegen fehlenden Vollmachtsnachweises zurückweisen, so die Begründung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Das Verfahren nach § 102 BetrVG sei nicht an Formvorschriften gebunden. Auch eine mündliche oder telefonische Anhörung sei möglich und löse den Lauf der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG aus (Urt. v. 13.12.2012, Az. 6 AZR 348/11).

Habe der Betriebsrat Zweifel an der Boten- oder Vertreterstellung der ihm gegenüber bei der Anhörung auftretenden Person, könne er direkt beim Arbeitgeber nachfragen.

age/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

BAG zum Kündigungsschutz: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7786 (abgerufen am: 12.12.2025 )

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