Die Commerzbank muss ihren Pensionären rückwirkend keine höheren Betriebsrenten zahlen. Die Bank sei aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage während der Finanzkrise nicht dazu verpflichtet gewesen, die Betriebsrenten anzuheben, urteilte das BAG am Dienstag in Erfurt.
Ein Hessischer Rentner ist mit seiner Forderung nach einer rückwirkenden Erhöhung seiner Betriebsrente vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) gescheitert. Grund hierfür sei die Finanzkrise, in der die Bank Verluste machte, so die Richter (Urt. v. 15.04.2014, Az. 3 AZR 51/12).
Die Bank dürfe nach billigem Ermessen darüber entscheiden, ob sie die Betriebsrente anhebe. Dies gestatte ihr § 16 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Nach der Regelung hat der Arbeitgeber alle drei Jahre zu prüfen, ob er die Betriebsrente anpassen will, und hierbei die Belange der Pensionäre und die eigene wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen. Sofern er annehmen dürfe, eine Rentenerhöhung bis zum nächsten Stichtag nicht finanzieren zu können, sei er auch nicht dazu verpflichtet, die Leistung anzuheben, so die Richter.
Auch keine Erhöhung in 2013
Aufgrund der Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009 habe die Commerzbank als Leidtragende davon ausgehen dürfen, sich eine Anhebung der Betriebsrenten für die kommenden Jahre nicht leisten zu können. Diese Prognose sei nicht zu beanstanden.
Das Erfurter Urteil hat nach Gerichtsangaben Auswirkungen auf mehr als 4.000 Betriebsrentner der Commerzbank. Viele von ihnen hatten das Institut wegen des vor vier Jahren verweigerten Inflationsausgleiches verklagt. Die Entscheidung sei jedoch nicht auf andere Banken übertragbar. Entscheidend sei die wirtschaftliche Lage jedes einzelnen Unternehmens.
Die zweitgrößte deutsche Bank, die in der Finanzkrise 2008 / 2009 Milliarden Rettungsgelder vom Staat bekam und in der Folge teilverstaatlicht wurde, hat nach eigenen Angaben auch im vergangenen Jahr die Betriebsrenten nicht erhöht.
una/dpa/LTO-Redaktion
Commerzbank siegreich vor dem BAG: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11714 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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