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Präsidentin des BAG zu Corona-Verfahren: Die wenigsten klagen bis zum Bun­des­ar­beits­ge­richt

09.01.2023

Ein Mann in lässiger Kleidung arbeitet am Laptop. Die Situation spiegelt die neuen Homeoffice-Trends während Corona wider.

Home-Office war nur eine von vielen arbeitsrechtlichen Fragen, mit denen sich Arbeitsgerichte aufgrund der Corona-Pandemie beschäftigten mussten. Foto: stockadobe.com - kichigin19

Trotz der extremen Bedingungen für Beschäftigte durch die Pandemie blieb eine Klagewelle am Bundesarbeitsgericht aus. Für dessen Präsidentin liegt dies auch daran, dass sich der Blick von Arbeitgebern auf Präsenzpflichten verändert hat.

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Die Pandemie hat den Arbeitsalltag von Millionen Menschen innerhalb weniger Wochen verändert - und das ohne viel Streit. So jedenfalls lautet das Fazit von Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), beim Blick auf das vergangene Jahr gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa). Nur wenige Klagen seien danach bei Deutschlands höchsten Arbeitsrichtern in Erfurt gelandet.

Das BAG hatte sich durchaus im vergangenen Jahr mit Masken- und Isolationspflichten beschäftigen müssen - die befürchtete Flut an Rechtsstreitigkeiten sei aber ausgeblieben: "Es hat keine größeren Klagewellen gegeben", sagte Gallner. Sie habe auch keine Signale von den Arbeitsgerichten, dass sich das in diesem Jahr ändern werde. 

Im vergangenen Jahr war die Anzahl der Verfahren an den Instanzgerichten sogar rückläufig, und dieser Trend hatte sich zwangsläufig bis ans BAG fortgesetzt. Die genauen Zahlen werden die Erfurter Richter:innen im Februar bei der Vorstellung des Jahresberichts in Erfurt mitteilen.

"Offenbar haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber sehr gut in der Corona-Pandemie reagiert und praktikable Lösungen in dieser Extremsituation gefunden", sagte Gallner, die seit knapp einem Jahr an der Spitze des höchsten deutschen Arbeitsgerichts steht. "Die Sozial- und die Betriebspartnerschaft scheinen in der Krise gut funktioniert zu haben." Auf einen Rechtsstreit durch die Instanzen sei in den meisten Fällen verzichtet worden.

Maßnahmen verhinderten massenhafte Kündigungen

Zudem hätten die besonderen Kurzarbeits- und Insolvenzregelungen während der Pandemie dafür gesorgt, dass es nicht zu massenhaften Kündigungen und vielen Kündigungsschutzklagen gekommen sei. Auch der Umzug Zehntausender Arbeitnehmer ins Homeoffice und die beschleunigte Digitalisierung von Arbeitsabläufen seien offenbar relativ unproblematisch vollzogen worden.

"Die Homeoffice-Erfahrungen haben die Vorstellungen von Präsenzpflicht, die früher bestanden, verändert", sagte Gallner. Das habe Auswirkungen auf den Arbeitsalltag auch nach der Pandemie ebenso wie die zunehmende Digitalisierung von Arbeit, die die Arbeitsgerichte bisher weniger beschäftigt habe als erwartet.

"Häufiger geht es um Datenschutz. Die Stellung von Datenschutzbeauftragten wird das Bundesarbeitsgericht weiter beschäftigen. Wir haben auch dem Europäischen Gerichtshof rechtliche Fragen vorgelegt."

Einige arbeitsrechtliche Probleme, die sich während der Pandemie ergaben, seien inzwischen grundsätzlich entschieden, sagte Gallner. Das gelte unter anderem für die Frage, ob Arbeitgeber ihren Angestellten Corona-Tests vorschreiben können. Im Fall einer Orchestermusikerin aus München bejahten die Richter das - die Testpflicht müsse jedoch verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen. Das Urteil bleibe aktuell, sollten die Corona-Infektionen erneut drastisch steigen. Höchstrichterlich entschieden sei auch, dass Corona-Prämien nicht gepfändet werden dürften.

Es ging aber auch um Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten - ein Urteil, das mit Blick auf die Situation in China weiter Relevanz hat. Danach müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten grundsätzlich weiter bezahlen, wenn sie härtere Quarantäneregeln als behördlich vorgeschrieben erlassen.

Einen anderen Fall legten die das BAG dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor: Es geht darum, ob bereits genehmigter Urlaub bei einer plötzlichen Corona-Quarantäne gutgeschrieben werden muss. In dem Fall hatte die Stadt Hagen einen Schlosser als Kontaktperson die Absonderung angeordnet, infiziert hatte der Mann sich nicht. Die acht Tage Urlaub aber musste der Mann in häuslicher Isolation verbringen – und möchte dafür mangels Erholungswert weitere Urlaubstage. Das Landesarbeitsgericht hatte der Klage stattgegeben.

tap/dpa/LTO-Redaktion 

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Präsidentin des BAG zu Corona-Verfahren: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50687 (abgerufen am: 23.01.2026 )

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