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Beschleunigung von Asylverfahren: Keine Han­dy­kon­trolle mehr bei Aus­weis­pa­pieren

13.11.2023

Eine Außenstelle des BAMF befindet sich in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Baden-Württemberg.

"Bild" beruft sich auf eine E-Mail des BMI an das BAMF, wonach Asylverfahren beschleunigt werden sollen. Foto: picture alliance/dpa | Stefan Puchner

Wie können Asylverfahren beschleunigt werden? Durch effizientere Prüfung, so das BAMF. Wenn bereits Ausweisdokumente vorliegen, sollen Mobiltelefone nicht mehr zusätzlich für die Feststellung der Nationalität kontrolliert werden.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat nach eigenen Angaben in Abstimmung mit dem Innenministerium Maßnahmen ergriffen, um die Asylverfahren zu beschleunigen. So werden Mobiltelefone von Asylbewerbern demnach nur noch im Einzelfall überprüft, um die Nationalität festzustellen, wenn etwa Ausweisdokumente nicht vorliegen, wie ein Sprecher der Behörde am Samstag auf Nachfrage mitteilte.

"Bild" hatte zuvor unter Berufung auf eine E-Mail des Innenministeriums an das BAMF berichtet, dass Sicherheitschecks im Zuge einer Beschleunigung der Verfahren reduziert werden sollten. Dem Bericht zufolge sollen weniger Pässe, Ausweise und Urkunden geprüft und Smartphones nicht mehr geprüft werden. Außerdem solle die Sprachen- und Dialekterkennung, die Hinweise auf die Herkunft geben könne, nur noch in Einzelfällen zum Einsatz kommen und weniger Informationen über Asylbewerber in der gemeinsamen europäischen Datenbank (Schengener Informationssystem) recherchiert werden.

Der BAMF-Sprecher nahm auf Anfrage nicht direkt dazu Stellung, ob es eine solche E-Mail gibt. Zwischen dem Ministerium und dem Flüchtlingsamt abgestimmte Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Asyllage seien "gut abgewogene und sehr spezifizierte Maßnahmen, die Effizienzgewinne in der Bearbeitung freisetzen, ohne zu Sicherheitsverlusten zu führen", teilte er mit.

Das Auslesen von Mobiltelefonen erfolge weiter, nun aber "einzelfallbasiert" entsprechend der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Das hatte im Februar entschieden, dass bei Asylantragstellern ohne Pässe nicht regelmäßig deren Handys ausgewertet werden dürfen, zumindest dann nicht, wenn sie andere Ausweisdokumente oder Heiratsurkunden vorlegen können oder es weitere Erkenntnisse zu ihnen gibt.

Ebenfalls kommt weiterhin einzelfallbasiert die Sprach- und Dialekterkennung zum Einsatz, "bei der anhand einer Sprachprobe mittels automatisierter digitaler Auswertung eingegrenzt werden kann, aus welcher Region eine Person stammt." Abfragen im Schengener Informationssystem erfolgten "weiterhin in allen relevanten Verfahrensschritten", teilte der Sprecher mit.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Beschleunigung von Asylverfahren: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53144 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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