Die als "Hartz-IV-Rebellin" bekanntgewordene Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann hat in ihrem Rechtsstreit vor dem Hamburger ArbG teilweise eine Niederlage erlitten. Der Streit um die Beendigung der Zuweisung zum Jobcenter und Übertragung einer neuen Tätigkeit wird jedenfalls nicht im Eilverfahren entschieden, meldete das ArbG am Donnerstag.
Das Gericht wies nach ausführlicher mündlicher Verhandlung Hannemanns Anträge zurück und begründete dies mit der fehlenden Eilbedürftigkeit für den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Durch die Zuweisung einer Tätigkeit beim Integrationsamt drohten ihr keine wesentlichen Nachteile, die so schwer wiegen, dass die Zuweisung der geänderten Tätigkeit vorübergehend bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht hingenommen werden könnten.
Die 46-Jährige war 2013 vom Jobcenter suspendiert worden, weil sie gegen das "System Hartz IV" kämpft und sich kritisch gegen ihren Arbeitgeber geäußert hatte. Hannemann hatte sich geweigert, im Jobcenter Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose zu verhängen, die Termine nicht einhielten oder Stellenangebote ablehnten. Ob die Suspendierung berechtigt war, ist Gegenstand eines weiteren noch anhängigen Rechtstreits mit dem Jobcenter.
Die Stadt Hamburg will Hannemann nun als Sachbearbeiterin im Integrationsamt einsetzen. Doch die umstrittene Hartz-IV-Kritikerin möchte nach wie vor zurück an ihren alten Arbeitsplatz im Jobcenter Hamburg-Altona.
Hannemann hatte mit ihrer Kritik an Hartz IV in ihrem Internet-Blog und in zahlreichen Interviews bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Mehr als 100 Unterstützer kamen wieder zum Gerichtstermin, einer von ihnen hielt ein Schild mit der Aufschrift "Heldin" in die Kameras der Journalisten. Kritiker werfen der Frau dagegen Selbstdarstellung vor.
Das Hauptsacheverfahren (Az. 13 Ga 5/14) soll im Oktober beginnen.
dpa/age/LTO-Redaktion
ArbG Hamburg sieht keinen Grund für Eilverfahren: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12596 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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