Im Streit um die Kündigung des Hertha-Torwarts Jarstein konnte vor dem ArbG Berlin keine Einigung gefunden werden. Im Fokus des anstehenden Kammertermins stehen nun insbesondere die Gründe, die zu der Kündigung geführt hatten.
Im Fall der Klage von Rune Jarstein gegen seine Kündigung bei Hertha BSC haben sich der Torhüter und der Berliner Fußballclub vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Berlin am Mittwoch nicht einigen können. Der Norweger hatte sich nach Angaben des Clubs einen heftigen Disput mit Torwart-Coach Andreas Menger geleistet und war danach vom Verein gekündigt worden.
"Die Form, die Art und Weise und auch die Sprache war nicht okay in dieser Situation", hatte Herthas Geschäftsführer Fredi Bobic im Anschluss erklärt. Dazu sagte Jarsteins Anwalt Horst Kletke am Mittwoch nach dem Gütetermin im Arbeitsgericht: "Leider haben wir nach wie vor keinen Fortschritt zu den Kündigungsgründen. Es muss jetzt schon mal sehr konkret sein, was ist da wie und wo gelaufen?".
Im Kündigungsschreiben zum 30. November 2022 sei als Grund lediglich eine "nicht angemessene Wortwahl im Rahmen eines internen Gesprächs" angedeutet worden, sagte Kletke dazu. Dies sei nicht konkret genug. Johan-Michel Menke, der als Anwalt des Bundesliga-Vereins vor Ort war, hielt sich in der Verhandlung zu den Kündigungsdetails bedeckt: "Ich kann sagen, das ist ein Gesamtkomplex, der auch gut aufbereitet werden muss."
Die Klage Jarsteins soll nun am 2. März in einem Kammertermin fortgeführt werden. Dann soll erneut über die Wirksamkeit der Entlassung verhandelt werden. Bis dahin hätten beide Parteien je sechs Wochen Zeit, ihre Standpunkte schriftlich zu erklären.
Jarstein war 2014 zum Hauptstadtclub gewechselt und hatte dort rund achteinhalb Jahre gespielt. Ihm gehe es momentan nicht gut, sagte Kletke. "Wenn man dann plötzlich einfach so im Galopp vom Pferd gestoßen wird und weiß noch nicht mal warum, dann fühlt man sich nicht gut."
pab/dpa/LTO-Redaktion
ArbG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 02.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50053 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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