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AG Nienburg zu Dashcams: Gericht erlaubt Aufnahmen als Beweismittel

24.04.2015

Videoaufnahmen von sogenannten "Dashcams" können unter Umständen vor Gericht als Beweismittel dienen. Im Strafprozess gegen einen Verkehrsrowdy hat das AG Nienburg Bilder als Beweismittel akzeptiert, die ein betroffener Zeuge mit der Mini-Kamera an seinem Auto aufgenommen hatte.

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Die Verwertung der Aufnahmen von kleinen, am Auto angebrachten Kameras, sogenannten Dashcams, ist in einem Prozess jedenfalls dann möglich, wenn die Auto-Kamera nicht dauerhaft läuft, sondern erst aus einem konkretem Anlass heraus angestellt wurde, entschied das Nienburger Amtsgericht (AG) am Montag. Die abstrakte Furcht vor allgegenwärtiger Datenerhebung dürfe nicht dazu führen, dass den Bürgern sachgerechte technische Hilfsmittel zur effektiven Rechtsverfolgung kategorisch vorenthalten würden (Urt. v. 20.01.2015, Az. 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14))

In Deutschland herrscht Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit von Dashcams. Datenschützer halten es für problematisch, wenn Autofahrer mit ihrer Windschutzscheibenkamera "anlasslos" Verkehrsteilnehmer filmen. Eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung von Fahrzeugen, nicht aber von deren Insassen, hält das Nienburger Gericht dagegen für rechtmäßig. Sie ermögliche die gerichtliche Aufklärung von Vorkommnissen im Straßenverkehr. Diese leide sonst oft unter einem Mangel an objektiven Beweismitteln. Vor Gericht unverwertbar seien dagegen Aufnahmen selbsternannter Hilfssheriffs, die mit Hilfe von Dashcams Dritte filmten.

Anders sieht dies das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach. Den Einsatz von auf dem Armaturenbrett angebrachten Videokameras berurteilte es in einem Urteil aus August vergangenen Jahres als im Wesentlichen unzulässig.

Im Nienburger Fall war der Zeuge - ein ausgebildeter IT-Spezialist - vom späteren Angeklagten wegen eines vermeintlich verkehrswidrigen Verhaltens ausgebremst und beschimpft worden. Der Verkehrsrowdy wurde jetzt wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm für zehn Monate entzogen.

dpa/age/LTO-Redaktion

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AG Nienburg zu Dashcams: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15339 (abgerufen am: 11.08.2026 )

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