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AG Augsburg zu öffentlichen Anzüglichkeiten: Arrest für Sex in der Er­leb­nis­grot­te

10.06.2015

Paar im Erlebnisbad (Symbolbild)

Foto: Boggy - Fotolia.com

Ein junges Paar in Bayern besuchte zur Weihnachtszeit eine Therme. Die dortige "Erlebnisgrotte" nutzten sie für jene Art Erlebnis, für die sie eher nicht gedacht ist. Nun gab es die Quittung: Beide müssen in eine Jugendarrestanstalt einrücken.

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Sie sollen an Weihnachten Sex in einem großen Erlebnisbad gehabt haben - dafür kassierten ein 19-jähriger Mann und seine ein Jahr jüngere Partnerin am Dienstag vom Jugendrichter Arreststrafen. Das Paar war vor dem Amtsgericht (AG) Augsburg angeklagt, weil es sich am zweiten Weihnachtstag 2014 ausgerechnet in der "Erlebnisgrotte" der Therme im Augsburger Vorort Neusäß vergnügt haben soll. Die Bademeister sollen die beiden Gäste dort in flagranti erwischt haben, es folgte die Anklage wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Der Mann behauptete nach Angaben eines Gerichtssprechers in dem Prozess, ihm sei lediglich die Badehose heruntergerutscht. Der Richter glaubte ihm nicht, verurteilte den 19-Jährigen zu zwei Wochen Dauerarrest und überbot damit sogar den Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die 18-Jährige sagte zu den Vorwürfen nichts. Sie erhielt einen sogenannten Freizeitarrest, der in der Regel ein Wochenende umfasst, und muss zudem 32 Stunden Hilfsdienste leisten.

Das Pärchen muss damit vorübergehend kleine Strafen absitzen, die im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes als "Zuchtmittel" betrachtet werden, um die Angeklagten erzieherisch zu beeinflussen. In Bayern gibt es dafür sechs spezielle Arrestanstalten mit knapp 200 Plätzen. Eine Arreststrafe darf maximal vier Wochen betragen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

dpa/avp/LTO-Redaktion

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AG Augsburg zu öffentlichen Anzüglichkeiten: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15803 (abgerufen am: 13.01.2026 )

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