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Verteilung der Ausschüsse: AfD erhält Vor­sitz in Rechts­aus­schuss des Bun­des­tags

23.01.2018

Die Fraktionsvorsitzenden der AfD, Dr. Alice Weidel und Dr. Alexander Gauland, im Bundestag

(c) dpa

Die AfD übernimmt neben dem prestigeträchtigen Haushaltsauschuss auch den Vorsitz des Rechtsausschusses des Bundestages. Inhaber des Amts soll der Thüringer Jurist Stephan Brandner werden. Er gilt als Vertrauter von Björn Höcke*. 

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Die AfD-Fraktion übernimmt im Bundestag den Vorsitz des Rechtsausschusses. Dies bestätigte die AfD-Fraktion am Dienstag. Zudem werde die Partei auch die Vorsitzenden im Haushaltsausschuss und im Ausschuss für Tourismus stellen.

Vorsitzender des Rechtsausschusses soll demnach der Thüringer Jurist Stephan Brandner werden.  Er wolle als Ausschussvorsitzender professionell agieren, dies bedeute aber nicht, dass er zum "politischen Eunuchen" werde, sagte er nach einer Fraktionssitzung. Was Brandner, der als enger Vertrauter von Björn Höcke, AfD-Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, gilt, darunter verstehen mag, ist offen. In der Vergangenheit fiel er allerdings oft durch verbale Entgleisungen auf. Nach einem Bericht des MDR forderte er, Bundeskanzlerin Angela Merkel "einzuknasten", drohte im Thüringer Landtag damit, vor einer weiblichen Abgeordneten seine Hose herunterzuziehen und kassierte zahlreiche Ordnungsrufe.*

Der Vorsitz im wichtigen Haushaltsausschuss steht traditionell der größten Oppositionsfraktion zu. Dies wäre die AfD, sofern die Koalitionsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD erfolgreich verlaufen und es zu einer Neuauflage der großen Koalition kommt. Aufgrund der langen Verhandlungen um die Regierungsbildung wurden die Ausschussvorsitze bereits vorher verteilt.

Die Vergabe der anderen Ausschüsse ist im Wesentlichen Verhandlungssache. Die Parteien können nach ihrer Fraktionsstärke der Reihe nach Anspruch auf einen Ausschuss anmelden. Sollte aus den anderen Fraktionen Einspruch erhoben werden, muss verhandelt werden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, sagte, seine Fraktion freue sich, "als größte Oppositionsfraktion diese wichtigen Ausschüsse erhalten zu haben". Er fügte hinzu: "Ich erinnere daran, dass das unglückliche Netzwerkdurchsetzungsgesetz in die Kompetenz des Rechtsausschusses fällt, den wir leiten werden."

Ausschussvorsitzender mit wichtiger Funktion

Vorgeschrieben sind im Grundgesetz zwar nur die Einsetzung eines Auswärtigen Ausschusses, eines Petitionsausschusses, eines Verteidigungsausschusses und eines Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Allerdings sind die Mitglieder des Bundestages grundsätzlich frei, weitere Ausschüsse zu bilden. Diese richten sich in der Praxis nach dem Zuschnitt der Bundesregierung, somit gibt es zu jedem Ministerium auch einen Ausschuss.

Deren Vorsitzende werden von den Mitgliedern der Ausschüsse nicht gewählt, sondern "bestimmt". Dazu heißt es in § 58 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT): "Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat". Die Zusammensetzung der Ausschüsse erfolgt im Verhältnis der Fraktionsstärken.

Die Funktion des Ausschussvorsitzenden ist dabei nicht zu unterschätzen: Nach der Geschäftsordnung beruft er die Sitzungen der Ausschüsse ein, in denen Gesetzesvorlagen, die ins Plenum des Bundestages eingebracht werden sollen, erarbeitet und verbessert werden. Dabei übernimmt er die Einberufung der Ausschüsse, die Vorbereitung der Sitzungen, die Festlegung der Tagesordnung sowie die Leitungs- und Ordnungsgewalt.

Die Ausschussvorsitzenden können somit durchaus Einfluss auf die Ausschussarbeit und damit auch auf die zu beratenden Gesetzesvorlagen nehmen. Gegen den Willen des Ausschusses können sie allerdings nichts durchsetzen.

mam/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

*Update am Tag der Veröffentlichung, 17:41

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Verteilung der Ausschüsse: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26639 (abgerufen am: 06.10.2026 )

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