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1138

Änderung im Straßenverkehrsgesetz: Begleitetes Fahren mit 17 wird zum Dauerrecht

kgr/LTO-Redaktion

04.08.2010

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hinsichtlich des "begleiteten Fahrens mit 17" beschlossen. Die bis zum 31. Dezember 2010 befristete bundeseinheitliche Regelung wird zum Dauerrecht.

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Dem von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer eingebrachten Vorschlag das Straßenverkehrsgesetz hinsichtlich des "begleiteten Fahrens mit 17" wurde heute vom Bundeskabinett zugestimmt. Damit kann das begleitete Fahren ab 17 zum 1. Januar 2011 bundesweit Dauerrecht werden.

Sowohl der ADAC als auch die Bundesanstalt für Straßenwesen bestätigten einen Erfolg des Modellversuchs, der seit 2004 in den Bundesländern getestet wurde.

Die Verminderungsquote der Unfall- und Deliktszahlen steht danach im Zusammenhang mit den Auflagen an die jungen Fahrer, ausschließlich in Begleitung einer erfahrenen und zuverlässigen Person zu fahren. Denn im Falle des Fahrens ohne Begleitperson wird die Fahrerlaubnis umgehend widerrufen. Dazu kommen ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und die Auflage, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar zu absolvieren.

Ramsauer betonte auch, dass eine erhebliche verbesserte Fahrkompetenz der Fahranfänger zu beobachten sei.

Die Neuregelung soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Dann dürfen die 17jährigen bis zum 18. Lebensjahr mit einer namentlich benannten Begleitperson fahren. Die Begleitperson muss allerdings mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister aufweisen.

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Änderung im Straßenverkehrsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1138 (abgerufen am: 18.07.2026 )

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