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48450

Weitere Kammer des VG Berlin bestätigt: Pro-Paläs­ti­nen­si­sche Ver­samm­lungen bleiben ver­boten

13.05.2022

Polizei

Das VG Berlin hat abermals das Verbot pro-palästinensischer Demonstrationen bestätigt. Foto: benjaminnolte - stock.adobe.com

Eine weitere Kammer des VG Berlin hat entschieden, dass pro-palästinensiche Demos in Berlin verboten bleiben, da diese "hochgradig israelfeindlich" seien.

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Mehrere pro-palästinensische Versammlungen an diesem Wochenende bleiben aufgrund des Gewaltpotentials sowie der "hochgradig israelfeindlichen" und damit in den Bereich des Antisemitismus reichenden Stimmung verboten. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden (Beschl. v. 13.05.2022, Az. VG 1 L 180/22) und hat damit ähnlich wie schon eine andere Kammer vor zwei Wochen entschieden.

Die Versammlung sollte "anlässlich des 74. Jahrestages der Vertreibung der Palästinenser:innen aus ihrer Heimat" stattfinden. Gemeint ist damit insbesondere der sogenannte Nakba-Tag, der dieses Jahr auf den kommenden Sonntag fällt. Der Begriff Nakba meint die Flucht und Vertreibung von mehreren hundertausend arabischen Palästinensern zwischen 1947 und 1949, was maßgeblich mit der Kriegsführung mehrerer arabischer Staaten gegen den neugegründeten Staat Israel zusammenhing.

In den letzten Jahren und auch in den vergangenen Wochen kam es bei ähnlichen Versammlungen zu Gewalt gegenüber der Polizei. Auch sind nach Überzeugung der Kammer bei der geplanten Versammlung Äußerungen zu erwarten, welche hochgradig israelfeindlich bzw. antisemitisch sind, beispielsweise die Negierung des Existenzrechts des Staates Israel. Dies sei geeignet, Gewaltbereitschaft zu vermitteln, meint die Kammer.

Insgesamt seien die Versammlungsverbote verhältnismäßig, so das VG Berlin. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde zum OVG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

jb/LTO-Redaktion

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Weitere Kammer des VG Berlin bestätigt: Pro-Palästinensische Versammlungen bleiben verboten . In: Legal Tribune Online, 13.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48450/ (abgerufen am: 30.03.2023 )

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