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Absurde Diskussionen ums Selbstbestimmungsgesetz: Hören wir auf die Betrof­fenen!

von Dr. Max Kolter

23.08.2023

Familienministerin Lisa Paus mit einem Statement für trans Rechte im Juni 2022

Rechte von trans Personen stärken. Der neue RegE für ein Selbstbestimmungsgesetz geht auf deren Belange ein, Kritiker dagegen nicht. Foto: picture alliance / photothek | Felix Zahn (Collage: LTO)

Das Selbstbestimmungsgesetz ist auf den Weg gebracht – endlich. Das Gesetz ist begrüßenswert und längst überfällig. Denn es geht auf die Belange Betroffener ein, was man von Kritikern nicht sagen kann.

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Ein cis Mann kommentiert ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von trans, inter und nicht-binären Personen – das erscheint etwas unglücklich, aber man muss differenzieren: Dieser Kommentar wird nicht die Diskriminierungserfahrungen der von der Neuregelung betroffenen Menschen bewerten, sondern ihnen Gehör verschaffen und auf dieser Grundlage das Gesetz bewerten.

Der Bundesverband Trans findet das Gesetz gut: Gegenüber LTO erklärt Kalle Hümpfner, bei dem Verband für gesellschaftspolitische Arbeit zuständig: "Wir begrüßen es sehr, dass es nun einen Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland gibt. Das ist ein Meilenstein." Der Verband kritisiert nur, dass Betroffene den Geschlechtseintrag nicht fristlos ändern können und 14- bis 17-Jährige dafür die Zustimmung ihrer Eltern benötigen.

Statt diese Stimmen ernst zu nehmen, kann man es natürlich auch so machen wie der Spiegel und am Vortag des entscheidenden Kabinettsbeschlusses ein großes Interview mit Alice Schwarzer veröffentlichen, einer bekennenden Gegnerin des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG), die als cis Frau ebenso wenig von den künftigen Vorschriften des SBGG erfasst sein wird wie sie es bislang von den diskriminierenden Normen des Transsexuellengesetzes (TSG) war.

Schluss mit entwürdigenden Gutachten

Nach dem TSG entscheiden bisher Gerichte darüber, ob der Geschlechtseintrag geändert wird oder nicht. Dafür holen sie zwei psychologische Gutachten ein. Dabei werden laut Hümpfner grenzüberschreitende Fragen gestellt: "Es geht zum Beispiel um sexuelle Vorlieben, die Wahl der Unterwäsche und das Masturbationsverhalten. Das geht das Gericht nichts an, für trans und nicht-binäre Personen ist das sehr stark belastend." Schon die Idee, dass nicht die Selbstauskunft allein ausreicht, sondern externe Gutachten eingeholt werden müssen, beruhe auf einer "pathologisierenden Vorstellung", so Hümpfner.

Das Gesetz knüpft genau an diese Diskriminierungserfahrungen an: "Dem TSG liegt ein medizinisch veraltetes, pathologisierendes Verständnis von Transgeschlechtlichkeit zugrunde. Die nach § 4 Absatz 3 TSG erforderlichen zwei Sachverständigengutachten sind Ausdruck dieses überholten Verständnisses. Transgeschlechtlichkeit wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und in der aktuellen 11. Fassung der 'Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme' (ICD-11) nicht mehr als psychische Erkrankung klassifiziert", heißt es in der Entwurfsbegründung.

"Transgeschlechtlichkeit ist keine Krankheit", sagt auch Sven Lehmann (Grüne), Queerbeauftragter der Bundesregierung. "Wir wollen mit dem Selbstbestimmungsgesetz diese Zwangsgutachten abschaffen und stattdessen eine Selbstauskunft beim Standesamt einführen."

Es geht um Selbstbestimmung, nicht um Sexualität

Genau das findet Feministin Schwarzer – wenig überraschend – nicht gut, sie hält Transsein für eine Modeerscheinung und unterscheidet ohne empirische Belege zwischen "unechten" und "echten Transsexuellen". Was für eine Anmaßung! Dabei sei der Hinweis angebracht, dass Transgeschlechtlichkeit nichts mit Sexualität zu tun hat, worauf auch schon tausendfach hingewiesen worden ist. Deshalb zeugt schon die störrische Verwendung des Begriffs "Transsexuelle" von einer erheblichen Ignoranz gegenüber der Perspektive Betroffener. Und schon deshalb ist zu begrüßen, dass das Transsexuellengesetz durch ein "Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag" (SBGG) ersetzt wird.

Nicht nur Schwarzer malt den Teufel an die Wand. Auch andere Stimmen – vorrangig aus CDU, CSU und AfD – schwören dystopische Betrugsszenarien und elterliche Schikane "orwellscher Dimension" herauf. Bei den in aller Regel empirisch nicht unterfütterten Prophezeiungen geht es um ganz unterschiedliche Kritikpunkte.

Mit der Furcht, dass künftig reihenweise unumkehrbare operative Geschlechtsangleichungen stattfänden, ist zuerst aufzuräumen. Denn: "Medizinische Maßnahmen werden in diesem Gesetz nicht geregelt", stellt § 1 Abs. 2 SBGG-E klar. Es geht ausschließlich um Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens. Auch die abstrakte Angst, dass wankelmütige Jugendliche heute Mann, morgen Frau sein wollen und hierzu nun kraft Gesetzes in der Lage sein werden, können wir Schwarzer und anderen nehmen. Denn dies verhindern im SBGG-E vorgesehene Fristen: Betroffene müssen drei Monate vor der Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Willen zur Änderung des Geschlechtseintrags bzw. des Vornamens anzeigen. Ist Geschlecht und/oder Vorname geändert, ist die betroffene Person daran für ein Jahr gebunden.

Die "Saunadiskussion" hat kein empirisches Fundament

Auch die "Saunadiskussion" beruht eher auf transfeindlichen Annahmen als auf Beobachtungen. Befeuert wurde sie auch von Schwarzer, freudig aufgegriffen von Politikern der Union und der AfD. "So überlässt das Gesetz dem Bademeister oder dem Fitnesstrainer, ob eine Transperson in die Frauenumkleide darf", sagte die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Silvia Breher der dpa. Damit gesellt sie sich zu AfD-Chefin Alice Weidel, die am Mittwoch auf Twitter orakelte: "Demnächst werden sich Männer in Frauengefängnisse, Umkleiden, Saunen und Frauenhäuser klagen können."

Zugegeben, das Gesetz löst diesen Konflikt nicht wirklich, sondern verschiebt ihn ins Privatrecht: Gemäß § 6 Abs. 2 SBGG bleiben das Hausrecht und die Satzungshoheit der Inhaber von Einrichtungen durch das SBGG unberührt. Soll wohl heißen: Wer eine reine Frauensauna betreibt, kann trans Frauen den Zutritt verwehren. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt jedoch trans Personen vor Diskriminierung: Sie dürfen nicht geschlechtsbezogen diskriminiert werden. Die Rechtslage in einem solchen Fall ist nicht endgültig geklärt.

Doch ob es sich hierbei um ein echtes Problem oder bloß um eine – wie Hümpfner es ausdrückt – "Scheindebatte" handelt, ist empirisch nicht belegt. Anstatt männliches Verhalten unter Geltung des SBGG mittels unbelegter Annahmen zu modellieren, könnte man auch einfach einen Blick auf andere Rechtsordnungen werfen: "Weltweit haben 13 Länder ein Selbstbestimmungsgesetz bereits seit längerem und gute Erfahrungen damit gemacht, Argentinien sogar seit über zehn Jahren. Ängste und Befürchtungen des Missbrauches, die bisweilen vorgebracht werden, sind dort nicht eingetreten", so Grünen-Politiker Lehmann auf LTO-Anfrage.

Aufwand für Betrügerei nach SBGG unrealistisch hoch

Das Drohszenario, cis Männer würden extra ihren Geschlechtseintrag ändern, um nackte weibliche Brüste in der Frauensauna anstarren zu können, ist nicht einmal plausibel. Man muss sich nur vor Augen führen, was dafür nach dem SBGG-Entwurf erforderlich wäre: Mann müsste drei Monate vor der eigentlichen Erklärung dem Standesamt seinen Willen zur Änderung der Eintragung anzeigen, die Erklärung vornehmen, darauf warten, bis die Einträge* entsprechend geändert werden, eine Frauensauna finden, ein Nachweis über den Geschlechtseintrag* müsste dort für den Einlass wirklich entscheidend sein – und dann müsste er ein Jahr lang mit dem Geschlechtseintrag leben. Wer hält das für wahrscheinlich?

Gewarnt wird vor einem weiteren Betrugsszenario: Männer könnten nun kurzerhand von Frauenquoten oder Paritätsregelungen profitieren. Ja stimmt, könnten sie (§ 7 SBGG). Nötig wäre aber erneut, das vorgenannte Prozedere zu durchlaufen – und erneut wäre Mann an den Eintrag für ein Jahr lang gebunden.

Ein Fall sei aber erwähnt, der sich bei den Grünen abspielte und bis zum Bundesschiedsgericht der Partei ging: In einem städtischen Kreisverband versuchte eine zuvor als Mann aufgetretene Person, als Frau zu kandidieren. Sie hatte erst kurz zuvor in der Mitgliederkartei ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das Bundesschiedsgericht erklärte die Kandidatur später für unwirksam. Wasser auf die Mühlen der Kritiker? Naja: Der Fall ist gerade deshalb nicht vergleichbar, weil der Aufwand, den Eintrag in der Mitgliederkartei ändern zu lassen, gering ist und keine Auswirkungen auf die Geschlechtsidentität im Alltag hat. Demgegenüber bringt das SBGG die genannten Voraussetzungen und Rechtsfolgen mit sich. Das Bundesschiedsgericht der Grünen forderte genau das ein: Wer als Frau kandidieren wolle, müsse den Eintrag auch im Personenstandsregister ändern lassen.

Damit spricht nichts Grundlegendes gegen das neue Gesetz, aber eine Menge dafür. Um das zu verstehen, muss man aber bereit sein zuzuhören – und zwar nicht Alice Schwarzer oder Abgeordneten der CisDU, sondern denen, die durch das Gesetz betroffen sind. Wenn man das beherzigt, versteht man vielleicht auch den Namen des neuen Gesetzes und merkt, dass es sich um ein Gesetz handelt, das Freiheit primär stärkt und nicht beschränkt. Damit sollten sich doch eigentlich alle Menschen anfreunden können.

* Zunächst war hier jeweils von Ausweisdokumenten bzw. dem Personalausweis die Rede. Doch dieser enthält keinen Geschlechtseintrag. Damit ist erst recht unklar, unter Vorlage welchen Nachweises Betrüger sich Zutritt zu Schutzräumen für Frauen verschaffen sollten. (24.08.2023, 10:46 Uhr, Red.)

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Absurde Diskussionen ums Selbstbestimmungsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 23.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52547 (abgerufen am: 19.01.2026 )

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