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Lohnkürzung wegen einminütiger Verspätung rechtswidrig: Japa­ni­scher Lok­führer bekommt 41 Cent zurück

19.04.2022

Shinkansen Nozomi, japanischer Hochgeschwindigkeitszug (Symbolbild)

Der Bahnbetreiber West Japan Railway Company kürzte einem Lokführer den Lohn, weil er einen Zug eine Minute verspätet übergab. Foto: Zuzana - stock.adobe.com

Mit einer Minute Verspätung hat ein Lokführer in Japan den Zug übergeben. Die Lohnkürzung durch denn Bahnbetreiber, weil der Mann in der Zeit nicht gearbeitete habe, hat ein Gericht kassiert und dem Mann sein ausstehendes Gehalt zugesprochen.

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Ein Lokführer in Japan, dessen Arbeitgeber ihm wegen einer Minute Verspätung seinen Lohn gekürzt hatte, bekommt sein Geld zurück: umgerechnet 41 Cent - er erlebt den Sieg vor Gericht aber nicht mehr. Das zuständige Bezirksgericht in der Präfektur Okayama verurteilte den beklagten Bahnbetreiber West Japan Railway Company (JR West) am Dienstag dazu, dem in diesem Jahr verstorbenen Lokführer einschließlich entgangener Überstundenzahlung 56 Yen zu zahlen. Dies berichtete die Tageszeitung Yomiuri Shimbun.

Der Lokführer hatte 2020 einen leeren Zug am Bahnhof Okayama in ein Depot fahren sollen, sich aber zunächst im Bahnsteig geirrt. Dadurch habe sich die Übergabe des Zuges um zwei Minuten und die Ankunft in der Abstellhalle um eine Minute verspätet. Daraufhin kürzte ihm die Bahngesellschaft seinen Lohn um 43 Yen. Dagegen zog der Lokführer vor Gericht.

Der Bahnbetreiber JR West hatte die Lohnkürzung mit ihrem strengen Arbeitsprinzip gerechtfertigt: "Keine Arbeit, kein Lohn". Der Lokführer habe während der Verwechslung nicht gearbeitet. Dagegen argumentierte der Anwalt des Lokführers, die beanstandete eine Minute Verspätung sei sehr wohl Arbeitszeit gewesen. Außerdem sei es durch das Versehen des Lokführers zu keinerlei Unterbrechung der Zugfahrpläne gekommen.

Der Lokführer hatte vor Gericht die ihm gekürzten 43 Yen plus 13 Yen an Überstundengeld eingefordert - außerdem 2,2 Millionen Yen (16.300 Euro) Schadensersatz für die durch die Entscheidung seines Arbeitgebers verursachten psychischen Leiden. Die Schadensersatzklage wies das Gericht allerdings ab.

Der Arbeitgeber hatte der japanischen Nachrichtenagentur Kyodo zufolge versucht, sich mit dem Lokführer außergerichtlich zu einigen, sei damit aber gescheitert. Anfang dieses Jahres sei der Mann in seinen 50ern dann an einer nicht genannten Krankheit gestorben, hieß es.

Der bizarre Rechtsstreit wirft ein Schlaglicht auf die legendäre Pünktlichkeit japanischer Bahnen, aber auch auf Japans nicht selten ausbeuterische Arbeitswelt. Mit seiner kuriosen Klage hatte der Japaner jedoch zumindest erreicht, dass die Öffentlichkeit erfuhr, wie weit sein Arbeitgeber ging, um die Pünktlichkeit auch hinzubekommen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Lohnkürzung wegen einminütiger Verspätung rechtswidrig: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48176 (abgerufen am: 18.11.2025 )

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