Druckversion
Sonntag, 10.05.2026, 06:41 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kurioses/k/japan-lohnkuerzung-lokfuehrer-verspaetung-eine-minute-rechtswidrig
Fenster schließen
Artikel drucken
48176

Lohnkürzung wegen einminütiger Verspätung rechtswidrig: Japa­ni­scher Lok­führer bekommt 41 Cent zurück

19.04.2022

Shinkansen Nozomi, japanischer Hochgeschwindigkeitszug (Symbolbild)

Der Bahnbetreiber West Japan Railway Company kürzte einem Lokführer den Lohn, weil er einen Zug eine Minute verspätet übergab. Foto: Zuzana - stock.adobe.com

Mit einer Minute Verspätung hat ein Lokführer in Japan den Zug übergeben. Die Lohnkürzung durch denn Bahnbetreiber, weil der Mann in der Zeit nicht gearbeitete habe, hat ein Gericht kassiert und dem Mann sein ausstehendes Gehalt zugesprochen.

Anzeige

Ein Lokführer in Japan, dessen Arbeitgeber ihm wegen einer Minute Verspätung seinen Lohn gekürzt hatte, bekommt sein Geld zurück: umgerechnet 41 Cent - er erlebt den Sieg vor Gericht aber nicht mehr. Das zuständige Bezirksgericht in der Präfektur Okayama verurteilte den beklagten Bahnbetreiber West Japan Railway Company (JR West) am Dienstag dazu, dem in diesem Jahr verstorbenen Lokführer einschließlich entgangener Überstundenzahlung 56 Yen zu zahlen. Dies berichtete die Tageszeitung Yomiuri Shimbun.

Der Lokführer hatte 2020 einen leeren Zug am Bahnhof Okayama in ein Depot fahren sollen, sich aber zunächst im Bahnsteig geirrt. Dadurch habe sich die Übergabe des Zuges um zwei Minuten und die Ankunft in der Abstellhalle um eine Minute verspätet. Daraufhin kürzte ihm die Bahngesellschaft seinen Lohn um 43 Yen. Dagegen zog der Lokführer vor Gericht.

Der Bahnbetreiber JR West hatte die Lohnkürzung mit ihrem strengen Arbeitsprinzip gerechtfertigt: "Keine Arbeit, kein Lohn". Der Lokführer habe während der Verwechslung nicht gearbeitet. Dagegen argumentierte der Anwalt des Lokführers, die beanstandete eine Minute Verspätung sei sehr wohl Arbeitszeit gewesen. Außerdem sei es durch das Versehen des Lokführers zu keinerlei Unterbrechung der Zugfahrpläne gekommen.

Der Lokführer hatte vor Gericht die ihm gekürzten 43 Yen plus 13 Yen an Überstundengeld eingefordert - außerdem 2,2 Millionen Yen (16.300 Euro) Schadensersatz für die durch die Entscheidung seines Arbeitgebers verursachten psychischen Leiden. Die Schadensersatzklage wies das Gericht allerdings ab.

Der Arbeitgeber hatte der japanischen Nachrichtenagentur Kyodo zufolge versucht, sich mit dem Lokführer außergerichtlich zu einigen, sei damit aber gescheitert. Anfang dieses Jahres sei der Mann in seinen 50ern dann an einer nicht genannten Krankheit gestorben, hieß es.

Der bizarre Rechtsstreit wirft ein Schlaglicht auf die legendäre Pünktlichkeit japanischer Bahnen, aber auch auf Japans nicht selten ausbeuterische Arbeitswelt. Mit seiner kuriosen Klage hatte der Japaner jedoch zumindest erreicht, dass die Öffentlichkeit erfuhr, wie weit sein Arbeitgeber ging, um die Pünktlichkeit auch hinzubekommen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Lohnkürzung wegen einminütiger Verspätung rechtswidrig: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48176 (abgerufen am: 10.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Arbeitszeit
    • Ausland
    • Bahn
    • Gehalt
Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD) 06.05.2026
Arbeitszeit

Reform des Arbeitszeitgesetzes:

Bas kün­digt Gesetz­ent­wurf für Juni an

Eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit: In wenigen Wochen will Bundesarbeitsministerin Bas einen Gesetzentwurf für das politisch umstrittene Vorhaben vorlegen. Elektronische Arbeitszeiterfassung soll vor Ausbeutung schützen.

Artikel lesen
Demonstrant mit Schild auf einer Mai-Demo 01.05.2026
Arbeitszeit

Tag der Arbeit am 1. Mai:

Der ver­ges­sene Charme des Klas­sen­kampfes

Als Kategorie, um soziale Konflikte auszutragen, ist die "Klasse" arg aus der Mode gekommen. Das historische Wahl-, Arbeitskampf- und "sonstige Recht" gibt aber Hinweise darauf, worüber sich vielleicht doch wieder zu streiten lohnt.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Diskussion zwischen zwei Personen, die über den Gender-Pay-Gap und Entgelttransparenz spricht. 25.04.2026
Gehalt

Gesetz gegen den Gender-Pay-Gap:

Vier Irr­tümer zur Ent­gelt­tran­s­pa­renz­richt­linie

Gehaltsspannen in jeder Stellenausschreibung, Tarifverträge als sicherer Hafen, der fünf-Prozent-Schwellenwert als unternehmensweite Kennzahl: Zur Richtlinie zur Entgelttransparenz halten sich einige Irrtümer, weiß Tommy Giese.

Artikel lesen
Fließbandarbeiter in einem Schlachthof 15.04.2026
Lebensmittel

Verfassungsbeschwerde erfolglos:

Kein Fremd­per­sonal in der Flei­sch­in­du­s­trie

Nach Corona-Ausbrüchen in deutschen Schlachthöfen wurden 2021 die Vorschriften zu Arbeitnehmerrechten in der Fleischindustrie verschärft, Beschäftigung per Leiharbeit und Werkvertrag verboten. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen scheiterte nun.

Artikel lesen
Bahnhofshalle mit Bäckerei 13.04.2026
Fahrtkosten

Bahnfahrt, Hotel, Verpflegungspauschale:

Wer zahlt eigent­lich die Dien­st­reise?

Dienstreisen sind für die einen die gern gesehene Abwechslung zum Arbeitsalltag, für andere der lästige Teil der Arbeit. So oder so fallen Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung an. Wer trägt in welchem Fall diese Kosten?

Artikel lesen
Symbolbild: Wehrdienst in der Bundeswehr. Aufgenommen im Rahmen eines Empfangs im Bundesministerium der Verteidigung in Berlin, 16.03.2026. 07.04.2026
Wehrpflicht

Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte wehrfähiger Männer:

Denn sie wissen nicht, was sie tun

Eine Vorschrift im Wehrdienst-Modernisierungsgesetz löst Irritationen aus. Müssen Männer sich vor Auslandsaufenthalten behördlich abmelden, obwohl es keine Wehrpflicht gibt? Selbst der Gesetzgeber ist verwirrt – und verspricht Klarstellung.

Artikel lesen
lto karriere logo

Dein Zugang zu Deutschlands reichweitenstärkstem Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pro­dukt­haf­tung

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen

Logo von ITARICON
Le­gal Coun­sel / Wirt­schafts­ju­rist (Mensch*) – Teil­zeit

ITARICON, Dres­den

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Cor­po­ra­te/M&A

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ge­sell­schafts­recht

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells International LLP
Se­nior Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te Schwer­punkt pri­va­tes...

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Karriere-Powerworkshops: Erfolgsfaktor Personal Branding

19.05.2026

RVG: Arbeitsrecht 1 – Besonderheiten der Vergütung im arbeitsrechtlichen Verfahren

18.05.2026

Zwangsvollstreckung in elektronischer Form

18.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH