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Eltern untersagten Sohn Teilnahme an Schulveranstaltung: Buß­geld für ver­wei­gerten Moschee­be­such

05.07.2018

Moschee

© Robert Hoetink - stock.adobe.com

Weil sie ihrem Sohn die Teilnahme an einem von der Schule organisierten Moscheebesuch verweigerten, müssen die Eltern nun ein Bußgeld von 50 Euro zahlen. Dies entschied das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Meldorf.

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Die Eltern eines Schülers in Schleswig-Holstein müssen 50 Euro Bußgeld zahlen, weil sie ihrem Sohn 2016 einen Moscheebesuch im Rahmen des Schulunterrichts verboten hatten. Das entschied das Amtsgericht (AG) Meldorf am Mittwoch in einem neu aufgerollten Prozess (Urt. v. 04.07.2018, Az. 25 Owi 408/16).

Nach Ansicht der Richterin war der Besuch im Rahmen des Erdkundeunterrichts eines Gymnasiums in Rendsburg für die konfessionslosen Eltern zumutbar, wie ein Sprecher sagte. 

Der Vater des damals 13 Jahre alten Schülers hatte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben. Das Amtsgericht musste sich nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) erneut mit dem Fall befassen. In einem ersten Verfahren hatte das Amtsgericht das Bußgeldverfahren aus formalrechtlichen Gründen eingestellt, die aber nach Ansicht des OLG nicht zutrafen.

Nach Auffassung der Richterin am AG handelte es sich bei dem kurzen Besuch im Juni 2016 nicht um Religionsunterricht, erklärte der Gerichtssprecher. Es habe währenddessen keine Indoktrination und keine Werbung für den Islam gegeben. Die Richterin berief sich demnach bei ihrer Entscheidung am Mittwoch auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Eltern untersagten Sohn Teilnahme an Schulveranstaltung: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29563 (abgerufen am: 15.07.2026 )

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