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Kein Betrug, aber Verletzung der Aufsichtspflicht: BMW zahlt 8,5 Mil­lionen Euro Buß­geld

25.02.2019

Auspuff

© diy13 - stock.adobe.com

BMW muss wegen einer Software-Panne bei der Abgasreinigung von knapp 8.000 Autos ein Millionen-Bußgeld zahlen. Wie die Staatsanwaltschaft München I am Montag mitteilte, hat sich der Vorwurf des Betrugs aber nicht bestätigt.

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Die Ermittlungen ergaben, dass in der Motorsteuerung der betroffenen Fahrzeuge der Modelle BMW M550xd und 750xd Daten für die Motorsteuerung anderer BMW-Fahrzeuge aufgespielt worden waren. Das führte dazu, dass die Autos sowohl auf der Straße als auch auf dem Prüfstand zu viel Stickoxid ausstießen.

BMW habe es versäumt, diesen Fehler durch eine geeignete Qualitätssicherung zu verhindern, erklärte die Staatsanwaltschaft München I. Dies erfülle den Tatbestand einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung des Unternehmens nach § 130 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Der Autobauer habe aber keine Gesetze missachtet und keine Abgaswerte für bessere Messwerte auf dem Prüfstand manipuliert, heißt es weiter. Auch haben die BMW-Mitarbeiter nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft nicht vorsätzlich gehandelt.

Mit dem Bußgeld in Höhe von 8,5 Millionen Euro werden nun die – gegebenenfalls auch nur mittelbaren – Vorteile abgeschöpft, die BMW aus ersparten Aufwendungen mutmaßlich gezogen hat. Zugunsten des Unternehmens sei dabei gewürdigt worden, dass es bei der Aufklärung des Sachverhalts "vollumfänglich kooperierte" und inzwischen umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen ergriffen habe, so die Münchener Staatsanwälte.

Der Bußgeldbescheid wurde am 25. Februar erlassen und ist rechtskräftig, da BMW den Rechtsmittelverzicht erklärt hat. Ein BMW-Sprecher sagte, das Unternehmen akzeptiere das Bußgeld. Das Aufspielen des falschen Software-Bausteins sei ein handwerklicher Fehler gewesen. Die betroffenen Autos seien vergangenes Jahr zum Update in die Werkstatt gerufen worden.

Die Staatsanwaltschaft München I hatte seit Anfang 2018 gegen unbekannte Mitarbeiter von BMW ermittelt.

ah/LTO-Redaktion

Mit Material von dpa

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Kein Betrug, aber Verletzung der Aufsichtspflicht: . In: Legal Tribune Online, 25.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34031 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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