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Hanno Berger bleibt Zweifachbelastung erspart: Cum-Ex-Pro­zess in Wies­baden ver­tagt

06.04.2022

Symbolbild Steuerhinterziehung

Hanno Berger muss sich erst im Juni der Anklage wegen Steuerhinterziehung in Wiesbaden stellen. Illustration: Andrii Yalanskyi | stock.adobe.com

Seit Montag muss sich Hanno Berger vor dem Landgericht Bonn verantworten. Der Prozessauftakt in Wiesbaden wurde derweil vertagt. Die Pflichtverteidiger brauchen mehr Zeit zur Vorbereitung.

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Seit Montag muss sich Dr. Hanno Berger vor der 12. Strafkammer des Landgerichts (LG) Bonn verantworten. Der Prozessbeginn verlief unspektakulär, am Donnerstag sollen erste Zeugen gehört werden.

Der Auftakt in einem zweiten Strafverfahren, das am LG Wiesbaden stattfindet, wurde dagegen verschoben. Auch hier geht es um die Beteiligung Bergers an Cum-Ex-Transaktionen, die Anklage wirft ihm Steuerhinterziehung vor (Az. 6 KLs - 1111 Js 18753/21).

Wie das LG Wiesbaden mitteilt, wurde der Beginn der Hauptversammlung auf den 2. Juni dieses Jahres verlegt. Hintergrund der Terminverschiebung sei die Notwendigkeit einer weiteren Einarbeitung der Pflichtverteidiger in die umfangreichen Akten. Bis Mitte August sind elf Fortsetzungstermine vorgesehen.

sts/LTO-Redaktion

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Hanno Berger bleibt Zweifachbelastung erspart: Cum-Ex-Prozess in Wiesbaden vertagt . In: Legal Tribune Online, 06.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48060/ (abgerufen am: 28.05.2023 )

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