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Prozess um fristlose Kündigung: EWE und Ex-Chef sollen sich einigen

18.01.2018

Zwei Parteien stehen sich gegenüber (Symbolbild)

© drubig-photo - stock.adobe.com

Am LG Oldenburg hat der Prozess über die Entlassung von Matthias Brückmann, dem früheren Vorstandschef des Energieanbieters EWE, begonnen. Der Richter forderte die Parteien auf, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

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Der Energieanbieter EWE und sein ehemaliger Vorstandsvorsitzender Matthias Brückmann streiten sich darüber, ob Brückmanns fristlose Kündigung rechtens war. Er will erreichen, dass sein Rauswurf für unwirksam erklärt wird und EWE ihm die in diesem Falle ausstehenden Gehälter zahlt – es geht um rund eine halbe Million Euro.

Der Richter am Landgericht (LG) Oldenburg nannte den Fall äußerst komplex und riet den Parteien zum Prozessauftakt am Donnerstag, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Brückmanns Anwalt sowie der Anwalt der EWE erklärten sich bereit, dies zu versuchen. "Der Streitstand soll zunächst in der Güte- und anschließenden mündlichen Verhandlung mit den Parteien erörtert werden", sagte Gerichtssprecher Michael Herrmann.

Der Aufsichtsrat des Oldenburger Unternehmens hatte im vergangenen Februar entschieden, den damaligen EWE-Chef wegen "einer Vielzahl diverser grober Verfehlungen" mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt und dem Unternehmen zu entlassen. Hauptstreitpunkt war eine Spende von 253.000 Euro an eine Stiftung des Ex-Boxweltmeisters Wladimir Klitschko. Dabei soll Brückmann gegen interne Unternehmensregeln verstoßen haben. Er hatte die Summe im Oktober 2016 überweisen lassen, ohne den Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates zu informieren.

Aus Sicht des Unternehmens hätte die Zahlung genehmigt werden müssen. Brückmanns Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz ist dagegen der Auffassung, dass die Spendenzusage rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Dass EWE und Brückmann zu unterschiedlichen Einschätzungen über die Rechtmäßigkeit der Spende kommen, liegt daran, dass sie sich auf verschiedene Daten beziehen. Brückmann gab die Spendenzusage seinem Anwalt zufolge schon im März 2016, die Zahlungsanweisung wurde aber erst im Oktober 2016 unterzeichnet. Dazwischen, zum 1. Juni 2016, trat eine neue Spendenrichtlinie in Kraft, die das jährliche Spendenbudget des Vorstands von 500.000 Euro auf 50.000 Euro kürzte. Für Brückmanns Anwalt zählt das Datum der Zusage, für EWE das der Überweisung.

Schmitz ist sicher, dass sein Mandant keine Genehmigung für die Spende brauchte. Er verweist darauf, dass sich die Neuregelung eindeutig auf Spendenzusagen und nicht auf Überweisungen bezog. In der entsprechenden Richtlinie heißt es: "Diese Anweisung tritt am 01.06.2016 in Kraft und gilt für Spendenzusagen ab 01.06.2016."

dpa/ah/LTO-Redaktion

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Prozess um fristlose Kündigung: . In: Legal Tribune Online, 18.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26553 (abgerufen am: 09.12.2025 )

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