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Beschluss der EU-Kommission weitgehend bestätigt: EuG redu­ziert gegen Google ver­hängte Geld­buße

14.09.2022

Ein Laptop mit Suchfeld und bunten Buchstaben "Search"

Google müht sich die Marktstellung zu stärken. Die Kommission will der Kreativität Einhalt gebieten. Illustration: Comauthor - stock.adobe.com

Die EU-Kommission wirft Google vor, durch Wettbewerbsbeschänkungen eine beherrschende Marktstellung gestärkt zu haben. Das EuG bestätigt den zugehörigen Beschluss weitgehend, reduziert aber die Strafe.

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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission gegen Google im Wesentlichen bestätigt. In einigen Punkten wich das Gericht allerdings von der Position der Kommission ab und verringerte die Geldbuße von zuvor 4,34 Milliarden Euro auf jetzt 4,125 Milliarden Euro (Az. T-604/18). Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden. 

Das EuG sah den Vorwurf der Kommission bestätigt, wonach Google den Herstellern von Android-Geräten und den Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Beschränkungen auferlegt hat, um die eigene marktbeherrschende Stellung zu stärken.

Nach Beschwerden gegen bestimmte Geschäftspraktiken hatte die EU-Kommission am 15. April 2015 ein Verfahren nach Art. 102 AEUV und Art. 54 des EWR-Abkommens gegen den Konzern eröffnet und die nun verringerte Strafzahlung verhängt (Beschl. v. 18.07.2018, Az. C(2018) 4761 final). 

Das Gericht wies die dagegen seitens Google angestrengte Klage im Wesentlichen ab, widersprach allerdings der Einschätzung der Kommission zur Feststellung eines Missbrauchs bei einer Vereinbarung über die Aufteilung von Einnahmen. Daher verringerte es die Strafe, "um Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung besser Rechnung zu tragen". 

Ein Team der Kanzlei Hausfeld um Prof. Dr. Thomas Höppner und Philipp Westerhoff hat die Interessen von drei der insgesamt sechs Verfahrensbeteiligten auf Seiten der Kommission, namentlich Qwant, den Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger sowie den Medienverband der freien Presse (ehemals VDZ), vertreten.

Das Urteil des EuG ist Teil einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der für Wettbewerb zuständigen EU-Kommission und dem amerikanischen Konzern. Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmaß verhängt, zuletzt im vergangenen Jahr. 

sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa 

Beteiligte Kanzleien

Haus­feld

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Beschluss der EU-Kommission weitgehend bestätigt: . In: Legal Tribune Online, 14.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49616 (abgerufen am: 07.02.2026 )

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