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Glyphosat-Prozesse in den USA: Steht Bayer vor einem Ver­g­leich?

03.02.2020

Verhandlungen

© vchalup - stock.adobe.com

In den USA ist ein weiterer wichtiger Prozess gegen Bayer wegen angeblicher Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter verschoben worden. Mit der Vertagung wolle man mehr Zeit für Vergleichsgespräche gewinnen, teilte Bayer mit.

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Der Prozess der Klägerin Kathleen Caballero hätte eigentlich vergangenen Freitag bei einem Gericht im kalifornischen Martinez beginnen sollen. Die Streitparteien hätten sich darauf geeinigt, die Gerichtsverhandlung zu vertagen, um mehr Zeit für Vergleichsgespräche zu gewinnen, so Bayer. Vor einer Woche war bereits ein ähnliches Verfahren in St. Louis mit der gleichen Begründung verschoben worden. Wie es dort weitergeht, war bis zuletzt unklar.

Bayer betonte erneut, sich "konstruktiv" beim Mediationsprozess unter Aufsicht des gerichtlich bestellten Schlichters Ken Feinberg zu engagieren. Der Konzern machte zugleich klar, dass es noch keinen Deal mit den Klägeranwälten und auch keine Gewissheit und keinen Zeitplan für eine Einigung gebe.

Zahlt Bayer zehn Milliarden Euro?

Der Finanzdienst Bloomberg hatte zuvor unter Berufung auf mit den Verhandlungen vertraute Personen berichtet, dass Bayer die Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten möglicherweise für zehn Milliarden Euro beilegen könne. Zuvor hatte es bereits Berichte über einen bevorstehenden Vergleich gegeben.

Bayer hatte sich 2018 mit dem über 60 Milliarden Dollar teuren Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto Rechtsrisiken ins Haus geholt, die zu mehr als 42.700 Klagen führten. Die ersten drei US-Prozesse wegen angeblich krebserregender Unkrautvernichtungsmittel von Monsanto hatte Bayer verloren und hohe Schadensersatzurteile kassiert. Der Konzern hat die Schuldsprüche jedoch angefochten und erhielt in einem Berufungsverfahren zuletzt Unterstützung von der US-Regierung, die einen sogenannten Amicus-Schriftsatz zugunsten von Bayer bei Gericht einreichte.

Ein Amicus Curiae, d.h. ein nicht am Verfahren beteiligter Dritter, kann dem Gericht in einem Amicus-Schriftsatz seine Rechtsansicht mitteilen. Dabei muss der Schriftsatz eine neue Sicht auf den Fall darstellen, die von den Parteien bislang nicht oder nicht vollständig vorgebracht wurde. Der Amicus Curiae heißt zwar Freund des Gerichts, unterstützt jedoch in der Praxis meist eine der Verfahrensparteien.

Rückendeckung für Bayer von der EPA

Auch von der US-Umweltbehörde EPA erhielt Bayer zuletzt Unterstützung. Die Behörde teilte vergangene Woche mit, eine neue Überprüfung abgeschlossen zu haben und das Pestizid bei vorschriftsgemäßem Gebrauch nicht als Gesundheitsrisiko für Menschen einzustufen.

Damit hält die EPA trotz der hitzigen öffentlichen Debatte um Glyphosat an ihrer Linie fest, die den bisherigen US-Gerichtsurteilen bei Klagen gegen Bayer wegen angeblicher Krebsgefahren entgegensteht. Der Konzern begrüßte die Entscheidung. Der für das Pflanzenschutzgeschäft zuständige Bayer-Vorstand Liam Condon betonte: "Die aktuelle Entscheidung der EPA zu glyphosatbasierten Herbiziden entspricht der langjährigen Bewertung führender internationaler
Gesundheitsbehörden, dass diese Produkte sicher sind".

dpa/ah/LTO-Redaktion

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Glyphosat-Prozesse in den USA: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40067 (abgerufen am: 11.12.2025 )

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