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BVerwG gibt Klage von Post-Konkurrenten statt: Por­to­er­höhung 2016 war rechts­widrig

02.06.2020

ein Briefkasten

© Wolfgang Kirchhoff - stock.adobe.com

Mit seinem Urteil zur vorletzten Portoerhöhung hat das BVerwG der Bundesregierung und der Deutschen Post einen deutlichen Dämpfer verpasst: Die Bundesnetzagentur hat die Erhöhung vor vier Jahren zu Unrecht genehmigt.

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Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, Portoerhöhungen von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen. Im Jahr 2016 hatte sie das Porto für Standardbriefe von 62 auf 70 Cent erhöht; mittlerweile liegt es bei 80 Cent.

Die Bundesnetzagentur hatte nach Anordnung der Bundesregierung bei der Erhöhung im Jahr 2016 erstmalig neue Maßstäbe angelegt: Statt die tatsächlichen Kosten und Gewinne der Post auf dem deutschen Markt zugrunde zu legen, orientierte man sich an Gewinnmargen vergleichbarer Unternehmen in anderen Staaten. Dies sei nicht durch die Verordnungsermäßigung des Postgesetzes gedeckt, urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG; Urt. v. 27.05.2020; Az.: 6 C 1.19).

Geklagt hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik (Biek), vertreten von der Kanzlei Loschelder, gegen die Bundesrepublik, die für die Regulierung der Post zuständig ist. Eigentlich konkurrieren die Verbandsunternehmen mit der Deutschen Post nicht im Brief-, sondern im Paket-Bereich. Trotzdem hatte der Verband gegen die Erhöhung des Briefportos geklagt, da dieses nach Ansicht des Verbandes zur Querfinanzierung der Paket-Dienstleistungen genutzt werden kann und so den Wettbewerb auch auf diesem Markt beeinflusst.

In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klage abgewiesen (Urt. v. 04.12.2018, Az.: 25 K 7243/15). Auf die Sprungrevision des Verbands hin hat das BVerwG das erstinstanzliche Urteil geändert und die angefochtene Entgeltgenehmigung aufgehoben. Die Genehmigung sei rechtswidrig und verletze daher den Kläger als Kunden der Beigeladenen in seinem grundgesetzlich geschützten Recht, den Inhalt von Verträgen autonom auszuhandeln, so das BVerwG.

Welche praktischen Folgen die Entscheidung haben könnte - etwa für das aktuell geltende Porto – ist noch offen. Zwar entfaltet die Entscheidung nur Wirkung gegenüber dem Kläger, doch die Bundesnetzagentur kündigte bereits an, nach Vorliegen der Urteilsgründe zu prüfen, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Genehmigung des derzeit geltenden Portos habe. Das Urteil betreffe inhaltlich nämlich die gleiche Rechtsgrundlage, erklärte ein Sprecher. Sollte es infolge des Urteils tatsächlich dem aktuellen Briefporto an den Kragen gehen, wäre das ein weiterer Dämpfer für die Post. Erst Anfang des Jahres musste der Bonner Konzern dem Druck der Bundesnetzagentur nachgeben und eine Erhöhung des Paketportos für Privatkunden kassieren.

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

Beteiligte Kanzleien

Lo­schel­der

Beteiligte Personen

Loschelder für Biek:

Dr. Raimund Schütz

Dr. Kristina Schreiber

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BVerwG gibt Klage von Post-Konkurrenten statt: . In: Legal Tribune Online, 02.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41767 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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