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Brandenburgs Justizminister wehrt sich im Rechtsausschuss: Per­so­nal­mangel nicht Grund für Haf­t­ent­las­sungen

28.01.2019

Gerechtigkeitswaage

© zolnierek - stock.adobe.com

Vor dem Rechtsausschuss gab Brandenburgs Justizminister an, dass die kürzlichen Haftentlassungen nichts mit dem Personalmangel in der Justiz zu tun hätten. Derweil fordert der Ex-NPD-Politiker Schneider eine Entschädigung für seine U-Haft.

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Der wegen Brandstiftung an einer geplanten Asylbewerberunterkunft angeklagte Ex-NPD-Politiker Maik Schneider verlangt eine Entschädigung für seine Zeit in der Untersuchungshaft. Grund sei die überlange Verfahrensdauer, sagte sein Verteidiger Sven-Oliver Milke am Montag in Brandenburg. Dazu werde er beim nächsten Prozesstermin am Mittwoch am Landgericht (LG) Potsdam eine Verzögerungsbeschwerde einreichen. Dann habe das Gericht die Möglichkeit, wegen der vom Brandenburger Oberlandesgericht (OLG) gerügten Verfahrensdauer einen deutlichen Strafrabatt zu gewähren, sagte Milke. Andernfalls werde er beim OLG eine finanzielle Entschädigung von rund 1.200 Euro für jedes Jahr Untersuchungshaft verlangen, die knapp drei Jahre dauerte.

Gegen Schneider läuft derzeit vor dem LG Potsdam eine Neuauflage seines Prozesses: Der 31-Jährige soll im August 2015 im havelländischen Nauen eine Sporthalle, die als Unterkunft für Asylbewerber vorgesehen war, in Brand gesetzt haben. Das OLG Brandenburg hatte Schneider Anfang Januar nach knapp drei Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Gericht begründete die Freilassung mit vermeidbaren Verzögerungen durch die Justiz in dem Verfahren, die sich auf mehr als sechs Monate summiert hätten. Er war im ersten Prozess im Februar 2017 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) wegen der Befangenheit eines Schöffen aufgehoben, und das Verfahren an das LG Potsdam zurückverwiesen.

Justizminister: Haftentlassungen nicht wegen Personalmangels

Zwischenzeitlich war Schneider wegen der überlangen Verfahrensdauer nach knapp drei Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Weil Ähnliches auch bei einem bereits verurteilten Mörder geschah, geriet Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig unter Druck. Die Opposition warf ihm im Landtag vor, die Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht mit ausreichend Personal ausgestattet zu haben. In seiner Stellungnahme im Rechtsausschuss des Landtags am Montag gab Ludwig aber an, dass die Haftentlassungen nicht auf Personalmangel in den Gerichten zurückzuführen seien.

Das Brandenburgische OLG habe bei den Entscheidungen zwar eine hohe Belastung des zuständigen LG Potsdam anerkannt, sagte der Justizminister. Es habe aber auch klar gesagt, dass diese keine hinreichende Begründung für die verzögerte Zustellung von Urteil und Hauptverhandlungsprotokoll seien. Die genauen Gründe für die Verzögerungen in den beiden Fällen Anfang Dezember und Anfang Januar seien für das Ministerium nicht zu erkennen, so Ludwig. Beide Verfahren seien von demselben "sehr vertrauenswürdigen und belastbaren" Vorsitzenden Richter geführt worden. Aber es könne zu einzelnen Fällen kommen, in denen Fehler gemacht worden seien.

Bekommt der Ex-NPD-Politiker eine Entschädigung?

Zudem seien im vergangenen Jahr 33 neue Proberichter eingestellt worden, davon 15 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, führte Ludwig an. Und auch im Januar seien bereits fünf weitere Proberichter eingestellt worden, davon zwei an ordentlichen Gerichten. Nach Angaben von Ludwig sitzen derzeit allerdings 73 Personen bereits länger als die normalerweise zulässigen sechs Monate in Untersuchungshaft. Dies führe aber nicht automatisch dazu, dass die Betreffenden freigelassen werden müssen, betonte der Minister. Vielmehr könne die längere Verfahrensdauer etwa wegen komplexer Ermittlungen durchaus begründet sein. Der Minister verwies darauf, dass das OLG bei 80 Haftbeschwerden im vergangenen Jahr nur in dem Fall des verurteilten Mörders auf Freilassung entschieden habe.

Auch zu den Forderungen des Ex-NPD-Politikers Schneider äußerte sich Ludwig im Rechtsausschuss. Der Justizminister erklärte, dass einem Untersuchungshäftling eine Entschädigung nur zustehe, wenn er freigesprochen oder das Verfahren eingestellt werde. Beides sei im Fall Schneider nicht zu erwarten. Dagegen erklärte Rechtsanwalt Milke am Rande des Ausschusses, die Entschädigung stehe seinem Mandanten nach dem Gerichtsverfahrensgesetz schon jetzt zu.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Brandenburgs Justizminister wehrt sich im Rechtsausschuss: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33499 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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