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Justiz: Flug­ga­st­rech­te­ver­fahren über­lasten Amts­ge­richte

05.02.2024

Anzeigetafel am Flughafen

Laut dem DRB haben Fluggastrechteverfahren 2023 einen neuen Höchststand erreicht. Foto: Song_about_Summer - stock.adobe.com

Bei den Gerichten gehen immer mehr Fluggasterechteverfahren ein. Für die Justiz wird das zu einem massiven Problem. Eine Lösung scheint vorerst trotzdem nicht in Sicht.

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Das Fluggastaufkommen hat zwar noch nicht wieder das Vor-Pandemie-Niveau erreicht. Dennoch hat die Justiz immer mehr Klagen gegen Airlines auf dem Tisch. In den Verfahren geht es meistens um Entschädigungen für ausgefallene oder verspätete Flüge. Mit 125.000 Verfahren im Jahr 2023 ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um 80 Prozent gestiegen und hat damit ihren bisherigen Höchststand erreicht. Das geht aus Zahlen des Deutschen Richterbundes (DRB) hervor, der sich dabei auf eine Umfrage der Deutschen Richterzeitung stützt.

So hatte etwa allein das Amtsgericht (AG) Köln – zuständig für die in Köln sitzende Lufthansa – ein Aufkommen von rund 37.300 Verfahren. Beim AG Königs Wusterhausen (zuständig für den Hauptstadtflughafen BER) und AG Erding (zuständig für den Flughafen München) machen die Verfahren nach Angaben des DRB sogar weit über 90 Prozent aller Zivilklagen aus.

DRB hält Verbraucherportale für verantwortlich

Der Richterbund hält den Erfolg von Verbraucherportalen wie Flightright dafür verantwortlich. Mit diesen können Fluggäste ihre Ansprüche schnell und einfach durchsetzen, ohne das Prozessrisiko zu tragen. „Viele Amtsgerichte ächzen unter einer neuen Welle von Fluggastverfahren“, sagt DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur.

Teilweise gibt es Versuche, der Lage durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) Herr zu werden. In Frankfurt wurde etwa ein Programm erprobt, das nach Angaben des hessischen Justizministeriums Schriftsätze analysieren, Metadaten auslesen und Textbausteine für Urteile vorschlagen kann. Brandenburg hat mit Hessen bereits eine entsprechende Zusammenarbeit vereinbart.

“Bislang ist daraus aber noch keine Standardsoftware entwickelt worden, die im Regelbetrieb der Gerichte durch die Klageflut helfen könnte”, sagt Rebehn. Er erneuerte seine Kritik an mangelnden Ausgaben für die Justiz: “Mit einem auf 50 Millionen Euro jährlich eingedampften Minibudget der Bundesregierung wird sich die Justiz-Digitalisierung in Deutschland allerdings nicht spürbar beschleunigen lassen.”

og/LTO-Redaktion

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Justiz: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53800 (abgerufen am: 05.12.2025 )

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