Druckversion
Montag, 13.04.2026, 23:28 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/justiz/j/bmj-generalstaatsanwalt-referentenentwurf-v-leute-verdeckte-ermittler-lockspitzel
Fenster schließen
Artikel drucken
53756

GenStA zu BMJ-Plänen: "Ent­wurf will Ein­satz von V-Leuten fak­tisch abschaffen"

30.01.2024

Akten

Die Generalstaatsanwälte halten die Regelungen nicht für praxistauglich. Bild: picture alliance/dpa | Jonas Walzberg

Die Generalstaatsanwälte lehnen den Referentenentwurf des BMJ zur Regelung des Einsatzes von V-Leuten, verdeckten Ermittlern und Lockspitzeln gänzlich ab. Es bestehe kein Regelungsbedarf.

Anzeige

Im Dezember 2023 legte das Bundesjustizministerium (BMJ) einen Referentenentwurf zur Regelung des Einsatzes von V-Leuten, verdeckten Ermittlern und Lockspitzeln vor. Darin wird u.a. ein Richtervorbehalt für den Einsatz von V-Leuten, klare Regeln für deren Rekrutierung, sowie die Voraussetzung für eine zulässige Tatprovokation vorgeschlagen.

In ihrer am Donnerstag vorgelegten Stellungnahme positionieren sich die Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte klar gegen den Vorschlag des BMJ: Der Referententwuf zeuge von mangelndem Praxisverständnis und wolle den Einsatz von Vertrauenspersonen faktisch abschaffen.

Anders als verdeckte Ermittler sind V-Leuten keine verdeckte arbeitende Polizisten sind, die "undercover" ermitteln. Sie sind Szene-Angehörige, die meist gegen Geld Informationen über ihr Umfeld verraten. Nach der Definition des BMJ-Entwurfs sind es Personen, "die keiner Strafverfolgungsbehörde angehören und vertraulich eine Strafverfolgungsbehörde in der Regel auf längere Zeit bei der Aufklärung von Straftaten unter Führung der Strafverfolgungsbehörde unterstützen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird." 

Bisher ist der Einsatz von V-Leuten durch die Strafverfolgungsbehörden – anders als beim Verfassungsschutz – in der Strafprozessordnung (StPO) nicht explizit geregelt. Der Einsatz wird auf die Ermittlungsgeneralklausel in § 163 Abs. 1 S. 2 StPO gestützt. Die Norm erlaubt "Ermittlungen jeder Art", ist also denkbar weit.

Richtervorbehalt sei weder zielführend noch geboten

Insbesondere kritisieren die Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte die Einführung eines Richtervorbehaltes für den Einsatz von V-Leuten. Dieser sei rechtsstaatlich nicht geboten. Die Rechtsgrundlage sei in der Ermittlungsgeneralklausel, § 163 Abs. 1 S. 2 StPO, ausreichend geregelt und durch die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) ausreichend konkretisiert. Außerdem führen sie an, weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundesgerichtshof hätten in ständiger Rechtsprechung weitergehende Regelungen gefordert.

Auch sei der Richtervorbehalt in der Praxis nicht zielführend, da er die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erschweren und die Gefahr der Aufdeckung der Vertrauenspersonen erhöhen würde.

Regelungen würden V-Leute abschrecken

Der Referentenentwurf sieht zudem eine Benachrichtigung der vom Einsatz von V-Leuten Betroffenen vor. Diese soll erfolgen, wenn sie weder den Untersuchungszweck, noch Personen, noch die Möglichkeit die V-Peron weiter einzusetzen, gefährdet. Aufgrund der Benachrichtigung müssten Vertrauenspersonen befürchten identifiziert zu werden, so die Stellugnahme der Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte, dies würde potentielle Vertrauenspersonen abschrecken.

Kritik erntet auch eine Regelung zur Anfertigung eines Wortprotokolls bei Treffen mit Vertrauenspersonen: "Es ist kaum vorstellbar, wie bei Treffen zwischen VP-Führer (= für den Einsatz der Vertrauensperson zuständige Polizeibeamtin/ zuständiger Polizeibeamter) und Vertrauensperson, die in der Regel nicht in einer geordneten Bürosituation stattfinden, das Erstellen aufwändiger Wortprotokolle unauffällig möglich sein soll."

Die Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte argumentieren außerdem, dass eine gesetzliche Definition der zulässigen Tatprovokation nicht geboten sei, da diese durch die Rechtsprechung bereits eindeutig geklärt sei. Auch sei die Rechtsfolge, dass bei rechtsstaatswidriger Tatprovokation stets ein Verfahrenshindernis vorliegen soll, ebenfalls nicht geboten: "Die Einpassung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in das deutsche Strafrechtssystem gebietet eine solche alternativlose Folge nicht."

Bei den Generalstaatsanwaltschaften wächst offenbar der Unmut mit der Strafgesetzgebung aus Berlin. "Es verfestigt sich mittlerweile der Eindruck, dass es bei vielen Gesetzesänderungen nicht einmal mehr ansatzweise um die Belange der Staatsanwaltschaften geht", sagte Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich aus Hamburg. Zuletzt wurde ein anderes wichtiges Strafjustizprojekt aus dem Haus des BMJ schließlich auch wegen Widerstands aus der Generalstaatsanwaltschaft in den Vermittlungsausschuss geschickt. Dort soll nun bald über die Zukunft der Dokumentation der Hauptverhandlung entschieden werden.
 

hes/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

GenStA zu BMJ-Plänen: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53756 (abgerufen am: 14.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Ermittlungsverfahren
    • Gesetzgebung
    • Polizei
    • Staatsanwaltschaft
Bundespolizisten kontrollieren die Papiere eines Reisenden im Rahmen einer Einreiseverkehrskontrolle in einem Zug aus Prag in Richtung München 10.04.2026
Schengen-Abkommen

BayVGH zu Grenzkontrollen im Schengenraum:

Anord­nung von Grenz­kon­trollen zu Öst­er­reich waren rechts­widrig

Grenzkontrollen im Schengen-Raum können nur wegen neuer Bedrohungen verlängert werden. Eine "weiterhin" hohe Sekundärmigration reicht dafür nicht aus, meint der BayVGH, und erklärte erneut Anordnungen von 2023 und 2024 für rechtswidrig.

Artikel lesen
Polizei NRW 07.04.2026
Polizei

Beschwerde gegen Beschluss des VG Aachen:

OVG prüft Harn­stein-Fall der Polizei NRW

Ein einzelner Harnstein als Hürde für den Polizeidienst? Das OVG Münster prüft jetzt, ob das Land NRW bei einem Bewerber zu strenge Maßstäbe angelegt hat.

Artikel lesen
Dörthe Dehe 03.04.2026
Burn-out

Workshops zur Resilienz auf dem Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag:

"Wenn es mir nicht gut geht, kann ich nicht gut richten"

Richter sind auf sich allein gestellt, Staatsanwälte müssen sich immer behaupten und unverwundbar zeigen – und die Arbeitsbelastung ist hoch. Wie Juristen resilienter werden können, erklärt Psychologin Dörthe Dehe im Interview.

Artikel lesen
Christina Block, deutsche Gastronomin und Unternehmerin, im Gerichtssaal zum Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht Hamburg 01.04.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 43:

"Span­nend, was für eine Zeugin die Neben­klage da aus dem Hut zau­bert"

Eine Nachbarin belastet Christina Block zunächst schwer, ihre Zeugenaussage gerät bei der Befragung aber gehörig ins Wanken. Das Bild von einer Polizei, die nicht genau erklären kann, was sie in der Silvesternacht tat, verfestigt sich.

Artikel lesen
Der angeklagte Staatsanwalt kommt in den Gerichtssaal im Landgericht Hannover. 30.03.2026
Korruption

Maulwurfprozess aus Hannover geht in die nächste Runde:

Staats­an­walt legt nach Deal Revi­sion ein

Der Fall des korrupten Staatsanwalts, der die Mafia vor Razzien warnte, geht in die nächste Runde. Im Prozess vor dem LG Hannover kam es zu einer Verständigung, viele Fragen blieben offen. Nun hat der Jurist Revision eingelegt.

Artikel lesen
Christina Block (vorne l), deutsche Gastronomin und Unternehmerin, und Anwalt Ingo Bott (r), Verteidiger von Block, sowie Gerhard Delling (hinten r), ehemaliger Fernsehmoderator und Sportjournalist, und Anwalt David Rieks (hinten l), Verteidiger von Delli 24.03.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 42:

"Das per­fekte Ver­b­re­chen gibt es nur im Kino"

Warum kontaktierte die Polizei nach dem Notruf in der Silvesternacht nicht die Mutter der entführten Kinder? Wer bei der Polizei wichtige Entscheidungen traf, diese Suche gleicht einer Schnitzeljagd. Der Tag 42 und die Block-Woche endet abrupt. 

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Re­struk­tu­rie­rung und In­sol­venz­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Simmons & Simmons
Rechts­an­walt / As­so­cia­te für den Be­reich Fi­nan­cial Ser­vices Re­gu­lato­ry und...

Simmons & Simmons, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Rechts­an­walt (m/w/d) Zöl­le / Ver­brauch­steu­er

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Im­mo­bi­li­en­recht

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Steu­er­recht

Gleiss Lutz, Frank­furt am Main

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on / Li­ti­ga­ti­on

ADVANT Beiten, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Gesellschafterstreit in eGbR, OHG & GmbH: Neueste Rechtsprechung, MoPeG & Eilrechtsschutz

14.04.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
M&A Update: Ausblick nach dem ersten Quartal 2026 – Zahlen und Kautelartrends

15.04.2026

Update Vergaberecht - Tariftreue im Ver­ga­be­ver­fah­ren

15.04.2026

Bauträgerrecht von A–Z (dreitägig, 14.04., 26.05., 18.06.2026)

14.04.2026

RVG 2026: Das neueste zu den Verfahrenswerten in Familiensachen

14.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH